Asien

Pakistan: Sondergericht verurteilt ehemaligen Präsidenten Musharraf zum Tode

Wegen Hochverrats wurde der ehemalige pakistanische Präsident Pervez Musharraf zum Tode verurteilt. Der pensionierte General wurde in Abwesenheit verurteilt, nachdem er vor einigen Jahren das Land verlassen hatte, um sich einer medizinischen Behandlung zu unterziehen.
Pakistan: Sondergericht verurteilt ehemaligen Präsidenten Musharraf zum TodeQuelle: Reuters © Akhtar Soomro

Musharraf war von 2001 bis 2008 Präsident Pakistans. Die Regierungsgewalt hatte er im Jahr 1999 durch einen Militärputsch übernommen. Eine dreiköpfige Kammer des Sondergerichts unter der Leitung des Obersten Richters am Obersten Gerichtshof von Peschawar verhängte im langjährigen Hochverratsverfahren gegen den 76-jährigen Musharraf das Todesurteil wegen Aussetzung der Verfassung und Auferlegung einer Ausnahmeregelung im Jahr 2007. 

Es handelt sich nach pakistanischem Recht um eine strafbare Handlung, für die er schon im Jahr 2014 angeklagt worden war. Nach innenpolitischem Druck war er im August 2008 zurückgetreten. 


Musharraf in seinem Krankenbett: 

Der ehemalige Armeechef reiste im März 2016 für eine medizinische Behandlung nach Dubai und ist seitdem aus Sicherheits- und Gesundheitsgründen nicht mehr zurückgekehrt. Die Vorwürfe gegen ihn weist er als politisch motiviert zurück. Angesichts seines schlechten Gesundheitszustandes und dem Aufenthalt im Exil sehen Kritiker hierin nur einen Schauprozess. 

Die Unterstützer Musharrafs feiern ihn wegen seines Kampfes gegen Islamisten und die Verbesserung der Frauenrechte. 

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.