Wirtschaft

Jetzt kommen die Schiedsgerichte: EU-Gericht segnet CETA-Abkommen ab

Der Widerstand gegen den EU-Kanada-Handelspakt CETA hielt Europa lang in Atem. Mittlerweile ist das Handelsabkommen unterzeichnet, doch Teile des Streits wirken bis heute nach. Das oberste EU-Gericht fällte nun noch einmal eine klare Entscheidung.
Jetzt kommen die Schiedsgerichte: EU-Gericht segnet CETA-Abkommen abQuelle: www.globallookpress.com © ZUMAPRESS.com/Patrizia Cortellessa

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) sieht keine Probleme im Handelsabkommen zwischen der EU und Kanada (CETA). Der umstrittene Streitschlichtungsmechanismus innerhalb des Abkommens sei mit europäischem Recht vereinbar, befanden die obersten EU-Richter am Dienstag in Luxemburg. Das Abkommen kann damit wie geplant umgesetzt werden.

Die technischen Verhandlungen zwischen der EU und Kanada für CETA liefen in den Jahren von 2009 bis 2014. Im Jahr 2016 unterzeichneten beide Seiten das Abkommen, nachdem sämtliche EU-Staaten zugestimmt hatten. Der Pakt wird seit dem Jahr 2017 in Teilen vorläufig angewendet. Er dient dazu, Zollabgaben beim gegenseitigen Handel für europäische und kanadische Firmen weitgehend abzuschaffen. Außerdem geht es um verbesserten Zugang zu öffentlichen Aufträgen und der Liberalisierung des Dienstleistungsverkehrs, um Wirtschaftswachstum zu erzeugen.

Wenn das Abkommen in sämtlichen EU-Staaten ratifiziert ist, soll zudem ein Gericht geschaffen werden, mit dem Streitigkeiten zwischen Investoren und Staaten geregelt werden sollen.

Hintergrund des EuGH-Verfahrens war ein Antrag Belgiens. In dem Land hatte es heftigen Streit über CETA gegeben, vor allem Politiker der Region Wallonie hatten Zweifel an dem vorgesehenen Streitschlichtungsmechanismus.

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Die Luxemburger Richter erklärten nun, dass die Schaffung solcher Gerichte im Rahmen internationaler Abkommen grundsätzlich mit EU-Recht vereinbar sei. Da diese außerhalb des Rechtssystems der EU stünden, könnten sie jedoch nicht dafür zuständig sein, europäisches Recht auszulegen, sondern lediglich die in dem jeweiligen Abkommen festgelegten Vorschriften.

Der CETA-Vertrag enthalte zudem Vorschriften, wonach das Schiedsgericht nicht das Recht habe, demokratisch getroffene Entscheidungen in der EU oder in Kanada in Frage zu stellen - vor allem beim Verbraucherschutz, dem Schutz der Lebensmittelsicherheit sowie der Gesundheit von Menschen und Tieren.

Außerdem sei der Zugang zu diesem Gericht nicht nur für finanzstarke Investoren, sondern auch für kleine und mittlere Unternehmen gesichert, befanden die Richter abschließend.

(dpa/rt deutsch)

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