Wirtschaft

Trickserei mit Tickets: Lufthansa verklagt Passagier wegen nicht angetretenen Anschlussfluges

Die Lufthansa will Passagiere zur Rechenschaft ziehen, wenn das Ticketsystem ausgetrickst wird, indem die letzte Etappe eines gebuchten Fluges planmäßig nicht angetreten wird. Ein Fall könnte dieses Schlupfloch schließen, das gerne von Schnäppchenjägern genutzt wird.
Trickserei mit Tickets: Lufthansa verklagt Passagier wegen nicht angetretenen AnschlussflugesQuelle: AFP

Die größte Fluggesellschaft Deutschlands - und eine der größten europäischen - will sich entgangene Gewinne wieder zurückholen, indem sie einen Kunden beim Gericht in Berlin-Mitte verklagt. Laut Airliners.de beklagt die Lufthansa, dass die Person gar nicht die Absicht hatte, den letzten Teil der Reise anzutreten.

Berichten zufolge kaufte der Kunde anstelle eines Direktfluges ein kostengünstigeres Ticket, mit dem er hätte umsteigen müssen, um das Reiseziel zu erreichen. Da ihm das Zwischenziel reichte, erschien er einfach nicht zum Flug der letzten Teilstrecke.

Der Angeklagte, dessen Name nicht bekannt gegeben wurde, sollte bereits im April 2016 von Seattle über Frankfurt am Main nach Oslo fliegen. Der Passagier "versäumte" jedoch den Anschlussflug und reiste später mit einem anderen Flugticket von Frankfurt a.M. nach Berlin.

Die Lufthansa moniert, dass der Kunde lediglich 657 € für sein Ticket nach Oslo bezahlt hat, während er für die geflogene Teilstrecke regulär, also ohne den Trick, 2.769 € hätte bezahlen sollen, und sie verlangt die Differenz von 2.112 € plus Zinsen zurück. Das geht aus Gerichtsakten hervor, die von Medien zitiert wurden.

Das Gericht entschied zunächst im Dezember 2018 zugunsten des Kunden. Die Lufthansa hatte jedoch die Möglichkeit, Berufung einzulegen, denn das Gericht soll gleichzeitig festgestellt haben, dass der Wunsch des Unternehmens im Grunde berechtigt sei. Denn das Gericht erklärte, dass die Lufthansa-Preiskalkulation zwar intransparent sei, der Passagier aber wusste, dass das von ihm gewählte Ticket billiger sei.

RT wandte sich in dieser Angelegenheit an das Unternehmen, die Lufthansa weigerte sich jedoch, gegenwärtig dazu Stellung zu nehmen.

Man nennt es auch Skiplagging, wenn eine Person Flugtickets nicht nur von einem Ziel zum anderen, sondern noch ein Ziel darüber hinaus zur Buchung hinzufügt, ohne die letzte Etappe anzutreten. Reisende nutzen die Möglichkeit eines Tickets mit Umstiegen, da es oft günstiger ist als das Ticket, das "nur" bis zum Zielort gebucht wird. Wer beispielsweise am 1. März einen Direktflug von Los Angeles nach München bucht, muss etwa 1.000 Euro ausgeben. Wer jedoch einen Flug vom gleichen Ort für den gleichen Tag, aber über München nach Moskau bucht, bekommt den fast 300 Euro günstiger.

Während es viele Diskussionen darüber gibt, ob die Praxis legal ist, und die Unternehmen die Passagiere warnen, dass ihnen dafür zusätzliche Gebühren in Rechnung gestellt werden könnten, ist es für Fluggesellschaften fast unmöglich, diesen Trick einzudämmen, auf den sich sogar eigens gleichnamige Buchungsplattformen spezialisiert haben.

Berichten zufolge entschied im vergangenen Jahr der Oberste Gerichtshof Spaniens, dass Skiplaggen legal ist, was bedeutet, dass die spanische Fluggesellschaft Iberia ihren Kunden keine Gebühren für "verpasste" Flüge auf Strecken mit mehreren Zwischenstopps in Rechnung stellen kann und es somit den Passagieren ganz regulär gestattet ist, alle Teile oder eben nur einen Teilabschnitt eines Tickets zu nutzen.

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.