Wirtschaft

Moskau: Entschädigungsforderungen der EU im Schweinefleisch-Streit sind "unbegründet"

Moskau hat die EU-Forderung nach einer Entschädigung in Höhe von 1,39 Milliarden Euro für angebliche Schäden durch ein russisches Importverbot abgelehnt und diese als "unbegründet" bezeichnet. Der Streit soll nun vor einem Schiedsgericht ausgefochten werden.
Moskau: Entschädigungsforderungen der EU im Schweinefleisch-Streit sind "unbegründet"Quelle: Reuters

Moskau habe hinsichtlich seiner Einfuhrpolitik für Schweinefleisch und Schweine gemäß allen Anforderungen der Welthandelsorganisation (WTO) gehandelt und das Embargo für diese Produkte aufgehoben, so das russische Wirtschaftsentwicklungsministerium. Das Embargo auf europäische Schweine- und Schweinefleischimporte hatte Russland erstmals 2014 infolge eines Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest in einigen europäischen Ländern verhängt.

Im Februar 2017 erklärte die WTO das russische Importverbot mit dem Verweis auf internationale Handelsregeln für illegal. Russland legte gegen die Entscheidung Berufung ein, doch die WTO wies den Antrag zurück.

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Im Dezember 2017 kam Russland der WTO-Entscheidung nach und hob sein Embargo auf, das gemäß der Entscheidung des Föderalen Dienstes für veterinärrechtliche und phytosanitäre Überwachung Russlands (Rosselchosnadsor) verhängt worden war. Dennoch sind EU-Schweinefleischimporte nach Russland nach wie vor verboten, da sie unter die Vergeltungsmaßnahmen fallen, die Moskau als Reaktion auf die antirussischen Sanktionen Europas gegen die Russische Föderation verhängt hatte.

Brüssel behauptet unterdessen weiterhin, dass Moskau die WTO-Anforderungen nicht erfüllt habe, wohingegen die russische Seite die neuen EU-Beschwerden in dieser Frage als "unbegründet" bezeichnet.

EU will zusätzlich Zölle und Einfuhrbeschränkungen schaffen

Russische Beamte gaben ihrer "absoluten Uneinigkeit mit der EU-Position" auf einer Sitzung des WTO-Streitbeilegungsgremiums Ausdruck, die am 3. Januar stattfand, so das russische Handelsministerium in einer Erklärung. Darin heißt es auch, dass die Angelegenheit gemäß den WTO-Regeln vor ein Schiedsgericht getragen wird.

Zuvor hatte die EU die Welthandelsorganisation dazu aufgefordert, ihr das Recht einzuräumen, im Ausgleich für ihre Verluste aus dem russischen Importverbot für Schweine und Schweinefleisch Russland Handelsbeschränkungen aufzuerlegen. Solche Beschränkungen könnten höhere Einfuhrzölle für russische Waren sowie ein teilweises oder vollständiges Einfuhrverbot für einige russische Produkte beinhalten.

Die Europäische Union strebt jährliche Handelssanktionen in Höhe von 1,39 Milliarden Euro gegen Moskau an, wobei die zusätzlichen Strafen jedes Jahr um 15 Prozent steigen sollen, und behauptet, dass diese Summe dem Gesamtwert ihrer Schweine- und Schweinefleischausfuhren nach Russland vor dem Verbot entspreche.

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WTO-Austritt kommt für Russland nicht in Frage

Russland wies darauf hin, dass solche Maßnahmen nur dann ergriffen werden könnten, wenn ein Land die Forderungen des WTO-Streitbeilegungsgremiums nicht erfüllt. Der Rosselchosnadsor hob sein Embargo jedoch im Dezember 2017 gemäß den WTO-Anforderungen auf.

In der Erklärung des russischen Handelsministeriums hieß es weiter, dass Russland an der Schiedsgerichtsverhandlung über die Gültigkeit der EU-Forderung teilnehmen und weitere Schiedsverfahren einleiten werde, um zu beweisen, dass es die WTO-Anforderungen erfüllt habe.

Das russische Wirtschaftsentwicklungsministerium stellte seinerseits klar, dass es wegen des Handelsstreits mit der EU keinen WTO-Austritt erwäge. Moskau ziehe "die Frage des Austritts Russlands aus der WTO" nicht in Erwägung, denn die Mitgliedschaft Russlands in der Organisation schaffe "ein vorhersehbares und transparentes Umfeld [für den Handel] auf ausländischen Märkten", so eine Erklärung des Ministeriums.

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