Wirtschaft

USA erweitern Sanktionspaket gegen Nord Stream 2 um mittelbare Dienstleistungen und Wartung

Die USA erweitern ihre Sanktionsliste gegen die Erdgaspipeline Nord Stream 2, wie im Juni 2020 bereits angekündigt wurde. Nun sind neben unmittelbar am Bau beteiligten Schiffen und Unternehmen auch solche betroffen, die diesen Technik-, Wartungs- oder Finanzdienste leisten.
USA erweitern Sanktionspaket gegen Nord Stream 2 um mittelbare Dienstleistungen und WartungQuelle: www.globallookpress.com © J.Koehler via www.imago-images.de

Das Department of State verpflichtet sich hiermit, das Recht auf Sanktionsverhängung, wie der Protecting Europe's Energy Security Act von 2019 es gewährt, vollständig umzusetzen.

So kündigte das US-Außenministerium das Inkrafttreten eines im Juni 2020 im Entwurfsstadium (RT Deutsch berichtete) an die Öffentlichkeit gelangten Gesetzes an. Gemäß diesem Gesetz sollen nicht mehr nur unmittelbar am Bau der beiden internationalen kommerziellen Erdgaspipelines Nord Stream 2 und Turkish Stream (TurkStream) oder jeglicher Nachfolgeprojekte beteiligte Schiffe und Unternehmen unter die US-Sanktionen fallen, wie es der dritte Absatz der Erklärung mit Verweis auf Abschnitt 7503 des Gesetzes vermuten lassen könnte:

Gemäß PEESA-Abschnitt 7503 legt der Außenminister in Absprache mit dem Finanzminister dem Kongress für den betreffenden Zeitraum einen Bericht vor, in dem (A) Schiffe identifiziert werden, die für den Bau des Nord Stream 2-Pipeline-Projekts, des TurkStream-Pipeline-Projekts oder jedes anderen Projekts, das ein Nachfolgeprojekt eines dieser Projekte darstellt, in Tiefen von 100 Fuß oder mehr unter dem Meeresspiegel Rohrleitungen verlegt haben; und (B) ausländische Personen, von denen der Staatssekretär in Absprache mit dem Finanzminister feststellt, dass sie diese Schiffe für den Bau eines solchen Projekts wissentlich verkauft, geleast oder zur Verfügung gestellt haben; oder die an betrügerischen oder strukturierten Transaktionen mitgewirkt haben, um diese Schiffe für den Bau eines solchen Projekts zur Verfügung zu stellen.

Vielmehr werden Sanktionen auch solche Schiffe und Organisationen betreffen, die den Teilnehmern als mittelbare Dienstleister für Finanz-, Versicherungs-  oder Hafen-  sowie technische Wartungs- und Modernisierungsdienstleistungen fungieren:

Die Formulierung vom wissentlichen "Bereitstellen dieser Schiffe für den Bau eines solchen Projekts" in Abschnitt 7503(a)(1)(B) kann sich auf ausländische Firmen oder Personen beziehen, die bestimmte Dienstleistungen oder Güter bereitstellen, die für die Bereitstellung oder den Betrieb eines Schiffes, das an der Verlegung von Rohrleitungen für solche Projekte beteiligt ist, notwendig oder wesentlich sind. Solche Tätigkeiten, die Sanktionen gemäß PEESA oder anderen Behörden unterliegen, können unter anderem die Bereitstellung von Dienstleistungen oder Einrichtungen zur Aufrüstung oder Anbringen von Ausrüstung für diese Schiffe oder die Finanzierung von Aufrüstungen oder Installationen von Ausrüstung für diese Schiffe umfassen.

Eine Strafbarkeit der Bereitstellung von Dienstleistungen oder Waren, die für den Schutz der Menschen an Bord der Verlegeschiffe sowie für den Umweltschutz bestimmt sind, ist dem Wortlaut der Anordnung nicht zu entnehmen. Auszuschließen ist sie allerdings nicht: Sie könnte sich theoretisch aus eventuellen Vorgaben gemäß Gesetzen der jeweiligen Länder, in denen die Schiffe gemeldet sind, oder aus international gültigen Vorschriften ergeben.

Die neuen Sanktionsmaßnahmen sollen außerdem Akteure nicht betreffen, die vor der Veröffentlichung der neuen Unterlagen an dem Bau der Gasleitungen beteiligt waren – jedoch nur dann, wenn sie innerhalb von 30 Tagen ihre Mitwirkung einstellen, so das US-Außenministerium.

Dmitri Peskow, Pressesprecher des russischen Präsidenten, kritisierte die Ausweitung der Sanktionen durch die USA vehement und ordnete sie in ein seit Jahren stabiles Verhaltensmuster ein:

Insgesamt wurde die ziemlich unfreundliche und destruktive Verhaltenslinie ständiger Neueinführung unterschiedlicher Beschränkungen gegen uns, unsere wirtschaftlichen Akteure und unsere Wirtschaft leider zum unabdingbaren Teil des unlauteren Wettbewerbs, der spekulativen Konkurrenz seitens des offiziellen Washington.

Die Möglichkeit, dass sich diese Ausweitung der US-Sanktionspolitik gegen Russland auf die allem Anschein nach unmittelbar ins Haus stehende einjährige Verlängerung des Vertrages zur Verringerung strategischer Waffen (New START) mit den USA bezieht, hält der Pressesprecher allerdings für etwas weit hergeholt. Man könne die beiden Sachverhalte kaum für miteinander verbunden halten, zumal der New-START-Vertrag strategischen Charakter und weltweite Bedeutung besitze. Diesbezüglich sei man guter Hoffnung auf eine Weiterführung des Dialogs, so Peskow bei einer telefonischen Pressekonferenz.

Ende September erklärte die maritime Versicherungsgruppe IGP&I (Internationale Gruppe der P&I-Clubs), für den Bau der beiden Erdgaspipelines keine P&I-Versicherung mehr anzubieten. Als Grund wurden ausdrücklich Besorgnisse vor Sanktionen genannt.

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