Viral

Brasilianischer Gefängnisinsasse scheitert bei Flucht in Kleidung seiner Tochter [VIDEO]

Gummimaske, BH, Skinny-Jeans: Ein brasilianischer Drogenhändler hat am Samstag einen Gefängnisausbruch gewagt – als Frau gekleidet. Nicht glaubwürdig genug, wie sich zeigte.
Brasilianischer Gefängnisinsasse scheitert bei Flucht in Kleidung seiner Tochter [VIDEO]© Twitter

Nach einem Besuch seiner Tochter wollte Clauvino da Silva in Frauenkleidern die Haftanstalt Gericinó nahe Rio de Janeiro verlassen, wie das Nachrichtenportal G1 berichtete. Er habe sich allerdings verdächtig verhalten und sei von den Wächtern gestoppt worden.

Der Häftling, seine Tochter und sieben weitere Personen wurden von der Polizei verhört. Unter den Verdächtigen war auch eine schwangere Frau, die die Gummimaske möglicherweise in die Haftanstalt geschmuggelt hatte. Schwangere werden bei Gefängnisbesuchen nicht durchsucht.

Offenbar wollte der Häftling sich nach dem Besuchstermin als seine Tochter ausgeben und das Gefängnis durch den Haupteingang verlassen. Clauvino da Silva sitzt wegen Drogenhandels eine Freiheitsstrafe von 73 Jahren und zehn Monaten ab. Im Jahr 2013 war er bereits einmal mit Dutzenden Anderen aus dem Gefängnis ausgebrochen. (rt deutsch/dpa)

Mehr zum ThemaBrasilien: Schwere Kämpfe in Gefängnis ausgebrochen – mindestens 57 Tote, 16 davon enthauptet

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.