Viral

Entsorgung frei Haus: Kundin zahlt nicht für Müllabfuhr und bekommt ihren Sperrmüll zurück

Eine Müllabfuhrfirma hat gezeigt, was unpünktlichen Kunden zustoßen kann. Das Video der Rückerstattung von Sperrmüll verbreitet sich im Internet rasant. Viele Nutzer loben das Vorgehen des Unternehmens, zumal die säumige Kundin sich einen satten Rabatt ausgehandelt hat.
Entsorgung frei Haus: Kundin zahlt nicht für Müllabfuhr und bekommt ihren Sperrmüll zurück© Screenshot / Facebook / Cardiffwastemanagement

Cardiff Waste Removal & House Clearance ist ein Familienunternehmen, das von den Brüdern Jonathan und Calum Morgan und sich der Müllabfuhr in der britischen Stadt Cardiff widmet. Ende Juli hat die Firma von einer Kundin den Auftrag bekommen, eine Menge Sperrmüll aus ihrem Haus zu schaffen. Dabei handelte die Frau den Preis für die Dienstleistung von 200 Pfund (gut 220 Euro) auf 120 Pfund (gut 130 Euro) herunter.

Obwohl die Männer nach eigenen Angaben drei Stunden lang bei Hitze den Müll auf ihren Lastwagen verladen hatten, kam die Kundin mit dem versprochenen Geld nicht zurück. Auch wollte sie die Anrufe nicht beantworten. Anschließend stellten ihr die Arbeiter ein Ultimatum: Sollten sie ihr hart verdientes Geld nicht innerhalb einer Stunde bekommen, würden sie den Sperrmüll der Besitzerin zurückgeben. Das taten sie auch, nahmen die Aktion auf und veröffentlichten das Video auf Facebook.

Die Aufnahme landete einen Hit. Der Beitrag wurde auf Facebook mehr als 1.800-mal geteilt und mehr als 1.200-mal kommentiert. Viele Nutzer lobten das Vorgehen der Firma.

Mehr zum Thema"Mad Max" in russischer Stadt: Fahrender Lkw geht in Flammen auf

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.