Schweiz

Schweizer Regierung droht "Heiz-Sündern" mit Knast

Laut einem Bericht der Schweizer Tageszeitung "Blick" drohen in der Schweiz bei Verstößen gegen die Gasverordnung bis zu drei Jahre Haft oder auch Geldstrafen. Gegen die sogenannten "Heiz-Sünder" soll es in den einzelnen Kantonen auch punktuelle Kontrollen geben.
Schweizer Regierung droht "Heiz-Sündern" mit KnastQuelle: Legion-media.ru

Laut einem Bericht der Schweizer Zeitung Blick will die Schweizer Regierung im Winter hart durchgreifen, wenn sich Bürger nicht an die Gasverordnung halten. Laut dieser dürfen in mit Gas beheizten Gebäuden die Innenräume höchstens auf 19 Grad gebracht werden. Warmwasser darf nur noch auf 60 Grad erwärmt werden. Heizstrahler oder Warmluftzelte sind verboten. Saunas und Schwimmbecken müssten kalt bleiben.

Wer gegen die Vorgaben verstößt, dem droht eine Freiheits- oder Geldstrafe. Bei vorsätzlichem Handeln ist eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe möglich. Selbst bei fahrlässigen Verstößen gegen die Maßnahmen ist eine Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen denkbar. Das sieht das Bundesgesetz über die wirtschaftliche Landesversorgung vor, auf das das Wirtschaftsdepartement (WBF) in einem amtlichen Dokument explizit verweist. WBF-Sprecher Markus Spörndli erklärte dem Blick:

"Verstöße gegen das Landesversorgungsgesetz sind stets Vergehen oder punktuell sogar Verbrechen und sind von Amtes wegen durch die Kantone zu verfolgen."

Weiter führte Spörndli gegenüber der Zeitung aus, dass Geldstrafen aber nicht zwingend höher sein müssten als Bußen. Doch die Geldstrafen könnten per Strafbefehl von der Staatsanwaltschaft behandelt werden. So liegt der Tagessatz bei Geldstrafen in der Regel bei mindestens 30 Franken und maximal 3.000 Franken. "Die Anzahl Tagessätze bestimmt sich nach dem Verschulden", so Spörndli weiter zum Blick. Die Höhe des Tagessatzes werde nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen der Täterschaft bestimmt.

Auch Unternehmen könnten bestraft werden, wenn diese ihr Gaskontingent absichtlich überziehen. Denn auch die Kontingentierungsverordnung unterliegt den Strafbestimmungen. Weiter berichtet der Blick, dass es punktuelle Kontrolle geben soll. Allerdings bewege sich die Regierung in einem "Graubereich", denn schon allein die Frage, ob am richtigen Ort gemessen wird – an einer Außenwand ist es tendenziell kühler als an einer Innenwand –, könne die Gerichte beschäftigen.

Zudem komme nun auf die einzelnen Kantone eine große Herausforderung zu. Der oberste Polizeidirektor der Schweiz, Fredy Fässler (63), hatte schon im Vorfeld an die Bundesregierung appelliert, "nur Maßnahmen anzuordnen, die umsetzbar und vor allem auch kontrollierbar sind". Fässler erklärte, er wolle nicht, dass die Energiepolizei von Tür zu Tür schreitet. Man müsse die Vorgaben mit Augenmaß umsetzen.

Er verwies dabei auf die Erfahrungen aus der Corona-Krise, als es ein gewisses "Denunziantentum" gegeben habe. Aber auch jetzt gelte:

"Wenn eine entsprechende Anzeige eingeht, dann muss die Polizei handeln."

Aufgrund der jetzigen Strafbestimmungen müssten auch die Staatsanwaltschaft oder gar Gerichte eingeschaltet werden. Es stelle sich die Frage, ob anstelle aufwendiger Strafverfahren nicht wie in der Corona-Krise auch einfache Ordnungsbußen das richtige Mittel seien, so Fässler weiter. Das müsse man sicher noch diskutieren. Die Schweizer Kantone haben noch bis zum 22. September Zeit, ihre Bedenken und Vorschläge einzubringen.

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