Russland

Nazi-Massaker in sowjetischem Kinderheim mit 214 Opfern wird neu untersucht

Das russische Ermittlungskomitee hat ein Strafverfahren wegen Massenmordes in einem Kinderheim der Stadt Jeisk im Jahr 1942 eingeleitet. Die Archivdokumente zum berüchtigten Blutbad wurden im Vorfeld des Jahrestages veröffentlicht.
Nazi-Massaker in sowjetischem Kinderheim mit 214 Opfern wird neu untersuchtQuelle: Sputnik

Zu Beginn des Großen Vaterländischen Krieges war das sowjetische Kinderheim mit circa 300 Kindern und Erziehern aus der Stadt Simferopol auf der Krim nach Jeisk in der Region Krasnodar evakuiert worden. Dies bestätigen die von der Nachrichtenagentur RIA Nowosti entschlüsselten Akten. Ende Sommer 1942 wurde die Stadt von den Nazis besetzt.

Offiziellen Ermittlungsberichten sowie Augenzeugenberichten zufolge soll das SS-Sonderkommando 10a mit Sturmbannführer Kurt Christmann an der Spitze in den Jahren 1942 bis 1943 Vernichtungseinsätze in diesem Gebiet durchgeführt haben.

Zur Ausstattung des Einsatzkommandos zählten unter anderem mobile Gaskammern, die bei regelmäßigen Vergeltungsaktionen gegen die einheimische Bevölkerung eingesetzt wurden. Am 9. und 10. Oktober 1942 wurden 214 Heimkinder von den Mitgliedern des SS-Sonderkommandos 10a in Jeisk unter der Leitung des Gestapo-Oberleutnants Bededecker, des Stadtkommandanten Kandler und des Gestapo-Arztes Strauch hingerichtet. Ihre Leichen wurden ein Jahr später bei der Befreiung der Stadt in einem Massengrab entdeckt.

Eines der enthüllten Dokumente bezieht sich auf die Ergebnisse der Untersuchung des Massengrabes. Demnach habe die Untersuchungskommission keine Schusswunden oder Verstümmelungen an den Leichen festgestellt. Ein anderer Bericht deutet darauf hin, dass mehrere Tote körperliche Behinderungen aufgewiesen hätten. Das offizielle Gutachten schlussfolgerte, dass die Opfer an den Gasen in den Vernichtungswagen erstickt waren.

In der Nachkriegszeit wurden mehrere Angehörige der Wehrmacht, darunter auch Kurt Christmann, wegen ihrer Beteiligung an Kriegsverbrechen verurteilt. Bededecker, Kandler, Strauch und vielen ihren Mitstreitern gelang es jedoch, der Strafe zu entgehen.

Die Sprecherin des russischen Ermittlungskomitees Swetlana Petrenko bestätigte die Wiedereröffnung des Verfahrens. Dem Beschluss der Behörde liege ihr zufolge das Londoner Statut der Nürnberger Prozesse zugrunde, laut dem "Vernichtung und Morde an der Zivilbevölkerung vor und im Krieg Verbrechen gegen die Menschlichkeit gleichgestellt werden, für die es keine Verjährungsfrist gibt".

Mehr zum ThemaEin schäbiges Stück Russophobie: EU-Beschluss setzt Kommunismus mit Nazismus gleich

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.