Russland

Moskau: Bewährungsstrafe statt Straflager für Schauspieler Pawel Ustinow

Ein Moskauer Gericht hat im Prozess gegen den Schauspieler Pawel Ustinow die Verurteilung zu 3,5 Jahren Straflager aufgehoben und in eine Bewährungsstrafe umgewandelt. Er bleibt damit auf freiem Fuß. Die Verurteilung wegen Gewalt gegen einen Polizisten bleibt bestehen.
Moskau: Bewährungsstrafe statt Straflager für Schauspieler Pawel UstinowQuelle: Sputnik

Zwar begutachtete das Gericht ein Video von dem Vorfall am 3. August, eine Schuld Ustinows sahen die Richter jedoch weiterhin als erwiesen an. Das Video zeigt, wie er von Polizisten angegriffen, zu Boden geworfen und verprügelt wird. Der 23-Jährige hatte auf Freispruch plädiert und betont, dass er am Tag der Proteste zufällig im Stadtzentrum gewesen sei. Erst nach einem beispiellosen Protest seitens seiner Kollegen – wie auch zuvor im Fall Golunow – kam Ustinow auf freien Fuß. 

Der verletzte Polizist hatte dem Gericht mitgeteilt, er habe nach dem Vorfall mehr als 20 Tage wegen einer Schulterverletzung im Krankenhaus verbringen müssen.

Ustinows Anwälte betonten, dass es weiter keine Beweise gegen den Schauspieler gebe. Ustinow selbst sagte am Montag: 

Ich bin mit der Gerichtsentscheidung nicht einverstanden. Wir werden Berufung einlegen. Ich habe kein Verbrechen begangen.

Mehr zum ThemaNach Protestwelle: Russischer Schauspieler Pawel Ustinow kommt auf freien Fuß

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.