Russland

"Rechtsstaat lebt von Vertrauen": Verfassungsgericht zerschlägt Nawalnys Präsidentschaftsambitionen

Das russische Verfassungsgericht hat eine Beschwerde des oppositionellen Aktivisten Aleksei Nawalny über das Wahlgesetz abgelehnt. Dessen Registrierung als Präsidentschaftskandidat hatte die Zentrale Wahlkommission wegen einer Bewährungsstrafe verweigert.
"Rechtsstaat lebt von Vertrauen": Verfassungsgericht zerschlägt Nawalnys PräsidentschaftsambitionenQuelle: Sputnik

Die Klage von Nawalny entspreche nicht den Anforderungen des "Gesetzes über das russische Verfassungsgericht", heißt es in einem Ablehnungsbescheid, den der Vorsitzende des Gerichts, Waleri Sorkin, unterzeichnet hatte. Die Entscheidung sei endgültig und nicht anfechtbar.

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Ende 2017 hatte die Zentrale Wahlkommission dem selbsternannten Oppositionellen die Registrierung als Kandidat für die Wahl am 18. März verweigert, da er einer groß angelegten Unterschlagung, die in Russland als schweres Verbrechen gilt, schuldig gesprochen und dafür zu einer fünfjährigen Bewährungsstrafe verurteilt wurde. Die russische Gesetzgebung verbietet es Personen ausdrücklich, an Präsidentschaftswahlen teilzunehmen, solange eine gegen sie verhängte Haftstrafe aufrecht ist.

Nawalny: "Nur Gefangene ausgeschlossen"

In seiner Beschwerde argumentierte Nawalny, dass er das Recht habe, für das Präsidentenamt zu kandidieren, da die genannte Einschränkung nur im Wahlgesetz, nicht aber in der Verfassung enthalten sei. Gemäß der russischen Verfassung ist es nur Gefangenen explizit untersagt, für die Spitzenposition im Staat zu kandidieren. Aufgrund dieser Tatsache schlussfolgert der Aktivist und Blogger, dass das Gesetz die Teilnahmeberechtigung an den Wahlen für öffentliche Ämter in verfassungswidriger Weise einschränke.

Das Verfassungsgericht stellte jedoch fest, dass es bereits 2013 ein Urteil zu einem ähnlichen Fall gefällt hatte und entschied, dass das Gesetz den Zugang zu den Wahlen für diejenigen beschränken kann, die wegen schwerer Verbrechen verurteilt wurden, und zwar bis zu zehn Jahre nach Verbüßung der Strafe. Zuvor hatte die Zentrale Wahlkommission mitgeteilt, dass Nawalny nach 2028 berechtigt sein werde, für das Amt des Präsidenten zu kandidieren.

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Im Ablehnungsschreiben kamen die Richter zu dem Schluss, dass "die rechtsstaatliche Demokratie wirksame rechtliche Mechanismen benötigt, die sie vor Missbrauch und Kriminalisierung der öffentlichen Gewalt schützen können, da ihre Legitimität weitgehend auf dem Vertrauen der Gemeinschaft beruht". Das Verbot für Personen mit verbüßten Haftstrafen oder aufrechten Bewährungsstrafen wurde eingeführt, um sicherzustellen, dass es keine Zweifel an "moralischen und ethischen Qualitäten, an Legitimität und Uneigennützigkeit" der Staatsbeamten in der Bevölkerung gibt, so das Dokument.

Die bloße Möglichkeit, eine Person in diese Position [Präsident Russlands] zu wählen, die wegen der Begehung eines schweren oder besonders schweren Verbrechens zu Gefängnisstrafen verurteilt wurde und eine nicht verbüßte oder ausstehende Verurteilung für eine solche Art von Verbrechen aufweist, birgt selbst extrem hohe Risiken für die rechtsstaatliche Demokratie", erklärte das Gericht.

Aufruf zum Wahlboykott möglicherweise ebenfalls strafrechtlich relevant

Der Anwalt von Nawalny, Iwan Schdanow, sagte dem Radiosender Echo Moskwy, dass das negative Urteil des Verfassungsgerichts keine Überraschung sei, da der Oberste Gerichtshof die Entscheidung der Zentralen Wahlkommission, die Registrierung seines Mandanten zu verweigern, zuvor bereits ebenfalls bestätigt hatte.

Nachdem Nawalnys Teilnahme an der Präsidentschaftswahl 2018 von der Zentralen Wahlkommission abgelehnt worden war, rief der selbsternannte Oppositionelle seine Unterstützer dazu auf, die Wahl am 18. März 2018 zu boykottieren. In Reaktion darauf wies der Kreml darauf hin, dass die Strafverfolgungsbehörden eine Evaluierung starten können, ob solche Aufrufe überhaupt mit dem Gesetz im Einklang stehen.

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