Russland

Moskauer Gericht begründet Entscheidung zum Verbot von Meta in Russland

Russland hatte den US-Konzern Meta vergangene Woche als "extremistisch" eingestuft und verboten. Nun veröffentlichte ein Moskauer Bezirksgericht die Begründung für die Entscheidung. Das Gericht betonte, dass die Nutzung von Facebook und Instagram nicht verboten sei.
Moskauer Gericht begründet Entscheidung zum Verbot von Meta in RusslandQuelle: AFP © KIRILL KUDRYAVTSEV

Die Begründung der Entscheidung eines Moskauer Bezirksgerichts, die Aktivitäten von Meta zu verbieten und als extremistisch einzustufen, wurde genau eine Woche nach der entsprechenden Gerichtssitzung veröffentlicht. Das Gericht stellte fest, dass Meta "unter dem Deckmantel kommerzieller Aktivitäten" zu Gewalt gegen russische Bürger aufruft, deren Rechte verletzt und eine Bedrohung für Russlands verfassungsmäßige Ordnung darstellt.

Nach Ansicht der Justiz zeugen die von Meta zur Verfügung gestellten Informationen in offenen Quellen von vorsätzlich diskriminierenden und extremistischen Manifestationen in Bezug auf russische Bürger und russische Massenmedien, die eine alternative Meinung zu bestimmten Themen zum Ausdruck bringen. So habe Meta etwa russische Staatsmedien gesperrt beziehungsweise den Zugang zu einigen dieser Medien eingeschränkt. Das Gericht verwies zudem auf extremistische, nationalsozialistische und islamistische Inhalte sowie Aufrufe zur Teilnahme an Protesten.

Hintergrund des Vorgehens der russischen Justiz ist eine Entscheidung von Meta, Aufrufe zur Gewalt gegen das russische Militär in der Ukraine zuzulassen. Meta hatte im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine Regellockerungen bekannt gegeben. So dürfen Nutzer beispielsweise gegen Richtlinien verstoßen und "den russischen Eindringlingen" den Tod wünschen.

Aus der Gerichtsentscheidung folgt außerdem, dass gewöhnliche Nutzer von Facebook und Instagram nicht für die Nutzung dieser sozialen Netzwerke zur Rechenschaft gezogen werden. Die beiden Dienste sind in Russland bereits blockiert. Der ebenfalls zum US-Konzern Meta gehörende Messenger WhatsApp soll von der Maßnahme verschont bleiben, da er nicht zur öffentlichen Informationsverbreitung diene.

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