Russland

MH17-Prozess in den Niederlanden: Berichte des russischen Buk-Herstellers zugelassen

Das niederländische Bezirksgericht Den Haag hat jetzt zugestimmt, dass die vom russischen Rüstungskonzern Almaz-Antey zwischen 2015 und 2016 erstellten Berichte über die MH17-Katastrophe in den Prozess eingebracht werden können.
MH17-Prozess in den Niederlanden: Berichte des russischen Buk-Herstellers zugelassenQuelle: www.globallookpress.com © Leonid Faerberg

Am 17. Juli 2014 stürzte der Flug MH17 der Malaysia Airlines – von Amsterdam aus auf dem Weg nach Kuala Lumpur – in der Ostukraine ab. Alle 298 Menschen an Bord wurden getötet. Westliche Regierungen machen Russland für den Absturz verantwortlich. Moskau wies diese Vorwürfe mehrfach zurück. Seitdem versuchen internationale Ermittler und Gerichte in langwierigen Prozessen herauszufinden, wer verantwortlich für die Zerstörung des Passagierflugzeugs ist.

Nun gab das prozessierende Bezirksgericht in Den Haag grünes Licht für die Einsichtnahme der vom russischen Rüstungskonzern in den Jahren 2015 und 2016 erstellten Berichte über den MH17-Abschuss. Laut den archivierten Produktionsprotokollen des Herstellers von Buk-Raketen Almaz-Antey wurde eine solche in Dolgoprudny bei Moskau im Jahr 1986 produziert. Demzufolge wurde diese Rakete dann am 29. Dezember 1986 an die Militäreinheit 20152 in der heutigen Ukraine geliefert. Diese Einheit war später in das 223. Flugabwehr-Regiment der ukrainischen Streitkräfte umbenannt worden und hatte an der Niederschlagung des Aufstands in der Ostukraine teilgenommen, berichtete bereits 2018 der russische Generalmajor Igor Konaschenkow.

In einer am Montag verkündeten Entscheidung sagte der vorsitzende Richter Hendrik Steenhuis, dass das Gericht "keine Einwände gegen die Zulassung der Berichte zu dem Fall hat".

Gleichzeitig verkündete der Jurist, dass das Gericht nicht die Notwendigkeit sieht, Experten des russischen Rüstungskonzerns zu erlauben, Flugzeugtrümmer zu untersuchen.

Die Entscheidung erfolgte auf Antrag der Verteidiger von Oleg Pulatow, einem der vier russischen und ukrainischen Staatsangehörigen, die der Beteiligung am Abschuss der Boeing 777 beschuldigt werden, um die Berichte von Almaz-Antey in den Fall einzubeziehen.

Der russische Hersteller von Flugabwehrsystemen, zu dessen Produkten die Flugabwehrrakete vom Typ Buk gehört, von der angenommen wird, dass sie den malaysischen Passagierjet abgeschossen hatte, führte detaillierte Untersuchungen zu der Katastrophe durch, untersuchte forensische Beweise, deklassifizierte geheime Informationen über seine militärische Hardware und führte ein komplexes Experiment durch, das auf ballistischen, Flugbahn- und anderen relevanten Informationen basiert. Diese Untersuchungen führten die russischen Ermittler zu der Erkenntnis, dass eine ältere Variante der Buk-Rakete, die eben bereits 1986 gebaut und während einer militärischen Modernisierungskampagne in den frühen 2010er Jahren aus dem russischen Arsenal ausgemustert worden war, für das Anvisieren und letztendlich den Abschuss des Malaysia-Airlines-Flugs verwendet wurde.

Grundsätzlich behaupten niederländische Ermittler weiterhin, dass Russland an der Katastrophe schuld sei. Sie beschuldigen Moskau der Bereitstellung der Buk-Rakete für die Milizen in der Ostukraine, die dann von diesen angeblich verwendet wurde, um das Verkehrsflugzeug abzuschießen. Russische Behörden wiesen diese Berichte mehrfach zurück, unter Hinweis auf die fadenscheinige Natur der Beweise, die u.a. die Abhängigkeit von den angeblichen Ergebnissen eines Analysten des britischen Geheimdienstes MI6 umfasst.

Der ehemalige malaysische Premierminister Mahathir Mohamad, der zum Zeitpunkt der MH17-Katastrophe im Amt war, kritisierte wiederholt die Untersuchung der Katastrophe durch das von den Niederlanden geleitete Joint Investigative Team (JIT) und bezeichnete deren Aussagen als politisch motiviert und nicht schlüssig. Moskau kritisierte das JIT für sein Versagen, die Unmengen von Beweisen zu berücksichtigen, die von der russischen Seite zur Verfügung gestellt wurden, von Radardaten bis hin zu technischen Unterlagen, die zeigen, dass die Buk-Rakete, welche die Boeing zerstört haben soll, der Ukraine gehörte.

In seinen Ausführungen am Montag kündigte Richter Steenhuis an, dass weitere Anhörungen im MH17-Fall auf den 15. April verschoben werden. Der Strafprozess gegen Pulatow und die anderen drei Beschuldigten begann in den Niederlanden im März 2020, wobei der russische Staatsbürger von zwei niederländischen Anwälten und einem russischen Anwalt vertreten wird. Die drei anderen Verdächtigen wurden in Abwesenheit angeklagt.

Die Ostukraine wurde im Frühjahr 2014 nach dem Sieg des von den USA und der EU unterstützten Maidan-Putsches im Februar desselben Jahres, bei dem der unpopuläre, aber demokratisch gewählte Präsident Viktor Janukowitsch durch eine pro-westliche Regierung ersetzt worden war, in ein Kriegsgebiet zwischen der ukrainischen Regierung und lokalen Milizen verwandelt. Der Krieg in der Ostukraine führte zur Vertreibung von über zwei Millionen Menschen, wobei laut den Vereinten Nationen bis zu 13.000 Menschen getötet und bis zu 31.000 verwundet wurden.

Mehr zum Thema - Russische Enthüllungen zum MH17-Absturz bringen Kiew in Erklärungsnot

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.