Russland

Doping: Russland will Entscheidung des Sportgerichtshofs über Olympia-Sperre nicht anfechten

Die russische Anti-Doping-Agentur wird die Entscheidung des Internationalen Sportgerichtshofs nicht anfechten, obwohl sie diese für unfair hält. Demnach darf Russland für die nächsten zwei Jahre an internationalen Wettbewerben nicht teilnehmen.
Doping: Russland will Entscheidung des Sportgerichtshofs über Olympia-Sperre nicht anfechtenQuelle: Reuters © Richard Heathcote

Die russische Anti-Doping-Agentur (RUSADA) hat die Entscheidung des Internationalen Sportgerichtshofs (CAS) vom Dezember zwar als unfair bezeichnet, aber erklärt, man werde hiergegen keine Berufung einlegen und weiterhin die Interessen sauberer russischer Athleten schützen.

In einer Erklärung der RUSADA zu der Entscheidung des CAS vom 17. Dezember heißt es, dass das CAS-Urteil auf einer fehlerhaften und einseitigen Beurteilung des Sachverhalts beruhte. Der Internationale Sportgerichtshof hatte sich der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) angeschlossen und Russlands Teilnahme an großen internationalen Sportveranstaltungen für die nächsten zwei Jahre verboten. Dies bedeutet, dass die russische Flagge und Hymne bei den Olympischen Spielen in Tokio im Sommer 2021 und in Peking im Februar 2022 sowie bei der FIFA-Weltmeisterschaft in Katar im Jahr 2022 fehlen werden, auch falls sich die russische Nationalmannschaft hierfür qualifiziert. Russische Athleten, die sich für Turniere qualifiziert haben, müssen unter neutraler Flagge antreten. Das Verbot wurde bestätigt, nachdem man RUSADA beschuldigt hatte, Labordaten manipuliert zu haben, die sie im Jahr 2019 als Bedingung für die Wiederaufnahme ihrer Arbeit an die WADA gesendet hatte.

RUSADA erklärte, das Gericht habe die von der russischen Seite vorgelegten Ausführungen und Beweise ignoriert und die Agentur tatsächlich für etwas bestraft, was außerhalb ihrer Befugnisse lag. In dem Kommentar zu dem Urteil teilte RUSADA mit, dass die Agentur nie Zugang zu den Kopien der Daten des Moskauer Anti-Doping-Labors hatte, von dem die WADA behauptet, sie seien gefälscht worden.

"RUSADA ist der Ansicht, dass diese Entscheidung nicht nur den Grundprinzipien der Gerechtigkeit widerspricht, sondern auch angesichts der bedeutenden Fortschritte, die RUSADA im Wiederherstellungsprozess erzielt hatte, unbegründet ist. Diese Fortschritte wurden auch von WADA direkt anerkannt. Aus diesen Gründen ist RUSADA der Ansicht, dass die vom CAS verhängten Sanktionen unbegründet und unfair sind."

Im Gegenzug lehnte der CAS den Antrag der WADA auf kollektive Sanktionen gegen alle russischen Athleten einschließlich Unbeteiligter ab. In dieser Hinsicht wird RUSADA die Entscheidung vor dem Schweizerischen Obersten Gerichtshof nicht anfechten.

"RUSADA begrüßt und unterstützt die Weigerung des Schiedsgerichts, kollektive Strafmaßnahmen gegen den russischen Sport anzuwenden, deren Einführung von der WADA beantragt wurde."

"Indem die Schiedsrichter die Forderung der WADA abgelehnt hatten, unschuldigen Athleten kollektive Sanktionen aufzuerlegen, handelten sie im Geiste des Fairplays und der Fairness. Sie treffen die Entscheidung, die die Grundwerte und Interessen der gesamten internationalen Sportgemeinschaft widerspiegelt und unterstützt."

Nach eigenen Angaben stellt RUSADA die Interessen russischer Athleten und des russischen Sports in den Vordergrund. Aus diesem Grund hat die Organisation beschlossen, die CAS-Entscheidung vor dem Schweizerischen Bundesgerichtshof nicht anzufechten. RUSADA ist der Ansicht, dass "dieses Kapitel abgeschlossen wurde". Man verpflichte sich, mit der WADA zusammenzuarbeiten, um die vollständige Wiederherstellung des Status von RUSADA zu erreichen, so der russische Sportminister Oleg Matyzin. Er erklärte, es sei jetzt notwendig, aus der Vergangenheit zu lernen und voranzukommen und fügte hinzu, man müsse offen bleiben und weiterhin professionell arbeiten. Matyzin bemerkte auch, dass Russland weiterhin mehrere internationale Sportveranstaltungen ausrichten darf.

Die für diesen Sommer geplante Fußball-Europameisterschaft geht über das Verbot hinaus, da WADA die UEFA nicht als Veranstalter von Großveranstaltungen ausweist. Ein Teil des Turniers soll in Sankt Petersburg stattfinden. Gleiches gilt für die Eishockey-Weltmeisterschaft 2023 in Sankt Petersburg, da das Verbot nur bis zum 16. Dezember 2022 gilt.

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