Nordamerika

Geldwäsche im Kunsthandel: Studie beleuchtet dunkle Seite der Non-Fungible Token

Der aufstrebende digitale Markt für Kunst könnte für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung genutzt werden. Darauf weist eine neue Studie des US-Finanzministeriums hin. Dabei würde die Verwendung der sogenannten Non-Fungible Token eine ausschlaggebende Rolle spielen.
Geldwäsche im Kunsthandel: Studie beleuchtet dunkle Seite der Non-Fungible Token© Wiktor Szymanowicz/Barcroft Media via Getty Images

Laut einer am Freitag veröffentlichten Studie des US-Finanzministeriums könnte der Markt für Non-Fungible Token (NFT) zu einer Plattform für Geldwäsche mit hochwertiger Kunst werden. In einer Pressemitteilung des Ministeriums heißt es dazu:

"Der aufstrebende digitale Markt für Kunst, wie zum Beispiel die Verwendung von Non-Fungible Token, kann neue Risiken bergen, abhängig von der Struktur und den Marktanreizen."

NFT sind Einheiten digitaler Daten, die online gespeichert und gehandelt werden und meist aus Fotos, Videos und Audioaufnahmen bestehen.

In der 40-seitigen Studie stellen die vom Ministerium beauftragten Analysten fest, dass hochwertige Kunst bereits zur Geldwäsche, aber höchstwahrscheinlich nicht zur Terrorismusfinanzierung verwendet wird. Physische Kunst ist leicht zu transportieren – eine Reihe von Kunstwerken sei bereits zur Verschleierung illegal erworbener Gelder verwendet worden. Gleichzeitig könnten NFT und der breitere digitale Kunstsektor genutzt werden, um weitere illegale Transaktionen auf dem hochwertigen Kunstmarkt zu erleichtern, so die Studie. Die Autoren des Dokuments stellen fest:

"Die jüngsten Verkäufe hochkarätiger physischer und digitaler Kunstwerke, an denen NFT beteiligt waren, einschließlich NFT-authentifizierte Werke wie Beeples 'Everydays: The First 5000 Days', das bei einer Christie's-Auktion für mehr als 69 Millionen US-Dollar verkauft wurde, deuten darauf hin, dass dieser im Entstehen begriffene Kunstsektor ähnliche Werte wie die traditionellen Kunstmedien erreicht hat."

Lizenzierte Auktionshäuser und Kunsthändler würden zunehmend NFT anbieten und auf Plattformen wie Dapper Labs, OpenSea und SuperRare verweisen. Falls diese Plattformen jedoch von der Financial Action Task Force (FATF) als Anbieter virtueller Vermögenswerte (Virtual Asset Service Provider, VASP) eingestuft und als solche reguliert werden, könnten sie den bestehenden Gesetzen zur Bekämpfung der Geldwäsche unterliegen. Laut der Studie gibt es jedoch Möglichkeiten, wie kunstbezogene digitale Transaktionen die Regulierungsbehörden umgehen können.

Die Analysten heben hervor:

"NFT können für Geldwäsche verwendet werden, indem Kriminelle eine NFT mit illegalen Geldern kaufen und dann mit sich selbst Transaktionen durchführen, um Aufzeichnungen über die Verkäufe in der Blockchain zu erstellen. Die NFT könnte dann an eine unwissende Person verkauft werden, die den Kriminellen mit sauberen Geldern entschädigt, die nicht mit einem früheren Verbrechen in Verbindung stehen."

Außerdem könnten sogenannte intelligente Verträge, die so konzipiert sind, dass bei jedem Verkauf eines NFT automatisch Lizenzgebühren an den Hersteller des Inhalts gezahlt werden, zu Transaktionen ermutigen, bei denen Vorschriften umgangen werden. Gleichzeitig wären Auktionshäuser möglicherweise nicht in der Lage, mit allen Transaktionen Schritt zu halten oder die Identität des Käufers zu überprüfen, warnt die Studie.

Zwar enthält die Studie keine spezifischen Empfehlungen zur Regulierung der Gefahr, schlägt aber vor, dass das US-Finanzministerium die Anwendung von Vorschriften für den Kunstmarkt zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in Betracht ziehen sollte, einschließlich Vorschriften zur Kundenidentifizierung und zur Meldung verdächtiger Aktivitäten.

Im ersten Quartal 2021 wurden auf dem NFT-Markt 1,5 Milliarden US-Dollar umgesetzt, verglichen mit rund 20 Milliarden US-Dollar auf dem physischen Kunstmarkt in den USA im Jahr 2020.

Mehr zum Thema - Jahreszeichen 2022 aus Mist: Bildhauer wünscht mit Skulptur aus Dung alles Gute im neuen Jahr

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.