Nordamerika

Über 30 US-Bundesstaaten verklagen Google wegen eines Monopols für Play Store auf Android-Handys

Dutzende US-Staatsanwälte reichen eine Klage gegen Google wegen Verstoßes gegen das Kartellrecht im Zusammenhang mit dem Play Store ein. Sie bestreiten unter anderem die 30-Prozent-Gebühr, die das Unternehmen von den App-Entwicklern für den Verkauf ihrer Produkte erhebt.
Über 30 US-Bundesstaaten verklagen Google wegen eines Monopols für Play Store auf Android-HandysQuelle: www.globallookpress.com © Toby Scott/Keystone Press Agency

Eine Gruppe aus Staatsanwälten aus 36 US-Bundesstaaten und dem District of Columbia haben Google am Mittwoch beim Bundesgericht in Kalifornien wegen des Verdachts verklagt, dass der App Store des Internetriesen seine Marktmacht missbraucht und App-Entwicklern aggressive Bedingungen aufzwingt. Die Entwickler beschweren sich darüber, dass der Techgigant sie dazu zwinge, sein eigenes System für einige Zahlungen in ihren Produkten zu verwenden. Dieses System erhebt zusätzlich zu vielen Transaktionen eine Gebühr von 30 Prozent, weswegen man höhere Preise für die Dienstleistungen verlangen soll.

Außerdem verweisen die Kläger darauf, dass Google den App-Markt bei Android-Handys kontrolliere, indem das Unternehmen die Quelle von 90 Prozent von allen heruntergeladenen Android Apps in den USA sei, während auf keinen von anderen Android App Stores mehr als ein Fünf-Prozent-Marktanteil falle. Der Generalstaatsanwalt von Utah erklärte in Bezug auf die Klage:

"Google Play fördert keinen fairen Wettbewerb. Es muss aufhören, seine monopolistische Macht und hyperdominante Marktposition zu nutzen, um unrechtmäßig Milliarden zusätzlicher Dollar von kleineren Unternehmen, Konkurrenten und Verbrauchern auszupressen, die über das hinausgehen, was bezahlt werden sollte."

Google nannte die Vorwürfe dagegen unbegründet. Dem Unternehmen zufolge werden die von den Klägern vorgeschlagenen Änderungen die Kosten für kleine Entwickler erhöhen, den Wettbewerb einschränken und darüber hinaus "die Apps im gesamten Android-Ökosystem für Verbraucher weniger sicher machen". Die Klage hilft angeblich ausschließlich "Handvoll großer App-Entwickler, die Google Play nutzen möchten, ohne dafür zu bezahlen".

Die Vorwürfe zum Play Store basieren auf einer Untersuchung, die im September 2019 begann und an der fast alle US-Bundesstaaten beteiligt sind. Sie führte bereits zu drei weiteren Klagen gegen den Techgiganten. Angeblich hatte Google App-Entwickler abgekauft, damit sie keine anderen App Stores unterstützen würden. Außerdem soll der Internetriese dem Samsung Electronics vorgeschlagen haben, für den Verzicht auf den Wettbewerb zu zahlen.

Die großen App-Entwickler kämpfen gegen die Gebührenpolitik von Google und Apple schon längst. So hatten Telegram und Spotify Apple, das eine Gebühr von 30 Prozent für den App Store verlangt, bei den EU- und US-Kartellbehörden verklagt. Im vergangenen Jahr reichte Epic Games ebenfalls eine Kartellklage gegen Apple ein. Außerdem wird Apple der Missbrauch seiner mobilen Software vorgeworfen. Während Android-Handys es Menschen ermöglichen, den Play Store zu umgehen und Apps durch andere Stores zu installieren, ist dies bei der Software von Apple nicht der Fall. Tatsächlich bedeutet dies, dass es keine Alternative zum Installieren von Apps auf einem iPhone gibt, ohne den App Store zu durchlaufen.

Mehr zum Thema - Das Internet als Forum für alle: Big Tech hat es in ein Gefängnis verwandelt

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.