Nordamerika

Satanischer Tempel in den USA: Abtreibung als religiöses Ritual

Der Satanische Tempel, eine satanistische Organisation, die 2013 in den USA gegründet wurde, erklärt in einer Mitteilung, dass die religiösen Rechte ihrer Mitglieder von staatlichen Gesetzen oder Bestimmungen ausgenommen sind. Das betreffe auch Abtreibungen.
Satanischer Tempel in den USA: Abtreibung als religiöses RitualQuelle: AFP © Joseph Prezioso

"Der Satanische Tempel stützt seine Forderungen nach ungehinderten Zugang zu Abtreibungen auf den Schutz durch die 'State Religious Freedom Restoration Acts' oder 'RFRA', die es der Regierung generell verbieten, die freie Religionsausübung einer Person wesentlich zu beeinträchtigen", verkündete der Satanische Tempel (TST) in auf seiner Webseite. Dazu veröffentlichte die Vereinigung auch ein Video auf ihrem Youtube-Kanal. Laut der Vereinigung sind Abtreibungen in den ersten drei Monaten eine religiöse Angelegenheit – deswegen dürfe der Staat nicht eingreifen.

Der TST beruft sich dabei auch auf ein Urteil des Obersten Gerichtshofs der USA aus dem Jahr 2014. Seinerzeit hatte der christlich-missionarische Bastelladen "Hobby Lobby" dagegen geklagt, im Rahmen der Versicherung seiner Angestellten auch die Kosten für bestimmte Verhütungsmittel zu übernehmen. Diese Bestimmung widerspreche der religiösen Einstellung der Unternehmerfamilie. Das Gericht gab dem Unternehmen Recht.

Einige US-Staaten, darunter auch Utah, verabschiedeten kürzlich restriktive Abtreibungsgesetze. Das in diesem Jahr in Utah verabschiedete und von Gouverneur Gary Herbert unterzeichnete Gesetz verbietet die meisten Abtreibungen. Ausnahmen gelten nur bei Inzest oder wenn das Leben der Mutter in Gefahr ist. Allerdings entschied das Oberste Gericht der USA noch nicht über das neue Gesetz.

Auch der "Religious Freedoms Restoration Act" wird vom TST als Rechtfertigung für seine Erklärung zitiert. Das Gesetz wurde 1993 von den beiden demokratischen Senatoren Chuck Schumer und Ted Kennedy eingeführt und sowohl vom Repräsentantenhaus als auch vom Senat praktisch einstimmig verabschiedet. Im selben Jahr wurde es vom damaligen US-Präsidenten Bill Clinton unterschrieben. In einer Fünf-zu-vier-Mehrheitsentscheidung des Obersten Gerichtshofs der USA wurde zudem festgelegt, dass das nur auf Bundesebene erlassene Gesetz, das für religiöse Non-Profit-Organisationen gilt, auch auf gewinnorientierte Unternehmen angewandt werden kann.

"Viele Staaten haben Gesetze, die die Möglichkeit unserer Mitglieder einschränken, ihre religiösen Überzeugungen auszuüben. Kein Christ würde eine obligatorische Wartezeit akzeptieren, bevor er an der Kommunion teilnehmen kann", sagte Jane Essex, eine TST-Sprecherin. "Kein Christ würde ein Gesetz tolerieren, das darauf besteht, dass eine staatliche Beratung notwendig ist, bevor jemand getauft werden kann. Unsere Mitglieder haben zu Recht Anspruch auf Religionsfreiheit, damit sie auch unsere Rituale praktizieren können."

1973 entschied der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten, dass eine Frau die Freiheit hat, sich ohne übermäßige staatliche Einschränkungen für eine Abtreibung zu entscheiden, und hob damit viele Abtreibungsgesetze auf bundesstaatlicher und bundesstaatlicher Ebene auf. Das Gericht legte in einer Sieben-zu-zwei-Mehrheitsentscheidung fest, dass die Klausel des Vierzehnten Zusatzes zur US-Verfassung das Recht einer schwangeren Frau schützt, sich für eine Abtreibung zu entscheiden.

Der TST wurde 2013 gegründet und ist eine satanistische Organisation, die sich jedoch von okkulten und esoterischen Praktiken abgrenzt. Die Organisation tritt vor allem durch politischen Aktivismus in Erscheinung. Auf der Webseite der Organisation heißt es:

Die Mission des Satanischen Tempels besteht darin, Wohlwollen und Einfühlungsvermögen zu fördern, tyrannische Autorität abzulehnen, für praktischen gesunden Menschenverstand einzutreten, sich gegen Ungerechtigkeit zu wenden und edle Ziele zu verfolgen.

Unter den sieben Grundsätzen der Organisation heißt es unter Punkt drei: "Der eigene Körper ist unantastbar, er unterliegt einzig dem eigenen Willen."

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