Nordamerika

Nach großem Twitter-Hack: US-Polizei nimmt 17-jährigen "Drahtzieher" fest

Die beispiellose Hacker-Attacke auf Twitter-Accounts von Prominenten, darunter Barack Obama, Bill Gates und Elon Musk, hat weltweit viel Aufsehen erregt. Jetzt geht die US-Justiz gegen drei junge Verdächtige vor. Den dreien drohen bei einer Verurteilung Haftstrafen.
Nach großem Twitter-Hack: US-Polizei nimmt 17-jährigen "Drahtzieher" festQuelle: Reuters © DADO RUVIC

Gut zwei Wochen nach einer beispiellosen Hacker-Attacke auf Twitter-Konten von Prominenten hat die US-Polizei einen 17-Jährigen als Hauptverdächtigen festgenommen. Wie der zuständige Staatsanwalt Andrew Warren im Bundesstaat Florida erklärte, sei Graham Ivan C. am Freitag in seiner Wohnung in der Stadt Tampa festgenommen worden. Er habe keinen Widerstand geleistet. Gegen den "Drahtzieher" des Hacks lägen 30 Anklagepunkte vor – unter anderem Hacking, Kommunikationsbetrug, organisierter Betrug und betrügerische Verwendung persönlicher Informationen.

Die Staatsanwaltschaft in Kalifornien, wo das Unternehmen Twitter seinen Sitz hat, will den 17-jährigen "Drahtzieher" nicht nach Bundesrecht anklagen, weil er dann als Minderjähriger behandelt werden muss. Die Anklage wird daher dem lokalen Staatsanwalt in Florida überlassen, weil er dort nach dem örtlichen Recht als Erwachsener zur Rechenschaft gezogen werden kann. Das könnte eine deutlich höhere Haftstrafe zur Folge haben.

Inzwischen wurden auch zwei weitere Tatverdächtige identifiziert. Es blieb jedoch zunächst unklar, ob sie festgenommen worden waren. Wie die Staatsanwaltschaft in San Francisco im Bundesstaat Kalifornien erklärte, dem 19-jährigen Mason S. aus Großbritannien werde unter anderem Hacking, Betrug und Geldwäsche zur Last gelegt. Dem unter dem Benutzernamen "Chaewon" bekannten Mann könnten demnach bis zu 45 Jahre Haft drohen. Dem 22-jährigen, online auch als "Rolex" bekannten Nima F. aus der Stadt Orlando in Florida werde demnach Beihilfe zum unerlaubten Eindringen in einen Computer vorgeworfen, wofür ihm fünf Jahre Haft drohen könnten.

Twitter erklärte am Freitag, das Unternehmen sei für das rasche Vorgehen der Justiz dankbar und werde weiter mit den Ermittlern kooperieren.

Bei dem beispiellosen Twitter-Hack waren die Konten zahlreicher Prominenter gekapert worden. Demnach waren 130 Accounts betroffen. Unter den Opfern waren der frühere US-Präsident Barack Obama, Präsidentschaftskandidat Joe Biden, Microsoft-Gründer Bill Gates und Tesla-Chef Elon Musk. Auch Firmen-Accounts, etwa von Apple, wurden gehackt.

In 36 Fällen wurde auf die privaten Nachrichten des Nutzers zugegriffen. Von 45 Konten wurden Tweets geschickt. Nutzer wurden in den Tweets dazu aufgerufen, eine Summe in der Kryptowährung Bitcoin auf ein bestimmtes Konto zu schicken – verbunden mit dem Versprechen, den Betrag doppelt zurückzuzahlen. Dabei kamen nach Angaben der Ermittler durch gut 400 Überweisungen mehr als 100.000 US-Dollar zusammen.

Die Ermittlungen wurden von der Bundespolizei FBI und dem Secret Service unterstützt. Staatsanwalt David Anderson erklärte:

Es gibt einen Irrglauben innerhalb der Gemeinschaft krimineller Hacker, dass Angriffe wie der Twitter-Hack anonym und ohne Konsequenzen durchführt werden könnten.

Die rasche Strafverfolgung in diesem Fall zeige aber, dass solches Handeln Spuren hinterlasse und schnell Konsequenzen habe, sagte er. Es werde noch ermittelt, um zu klären, ob es noch weitere an dem Hack beteiligte Personen gegeben habe. (dpa)

Mehr zum ThemaEU geht erstmals mit Cybersanktionen gegen mutmaßliche Hacker aus Russland und China vor

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.