Newsticker

USA: Keine Strafverfolgung für Uber nach Roboterauto-Crash

Uber muss nicht mit strafrechtlichen Konsequenzen wegen des ersten tödlichen Unfalls mit einem Roboterauto vor rund einem Jahr rechnen. US-Staatsanwälte fanden bei einer langwierigen Untersuchung keine Grundlage, um den Fahrdienstvermittler zu belangen. Zum Verhalten der Sicherheitsfahrerin, die während des Unfalls am Steuer saß, soll es aber weitere Ermittlungen geben.
USA: Keine Strafverfolgung für Uber nach Roboterauto-Crash Quelle: www.globallookpress.com

Bei dem Unfall in der Stadt Tempe in Arizona hatte der vom Computer gesteuerte Uber-Wagen bei einer abendlichen Testfahrt eine Frau, die die mehrspurige Straße überquerte, erfasst und getötet. Die Frau hatte ein Fahrrad, an dem mehrere Plastiktüten hingen, neben sich hergeschoben. Laut einem Zwischenbericht von Unfallermittlern der US-Behörde NTSB hatte die Software des Uber-Autos Probleme, zu erkennen, was sie sah. Der Wagen bremste nicht, auch die Sicherheitsfahrerin reagierte erst, als es zu spät war. 

Es wurde zunächst keine nähere Begründung für die Entscheidung der Staatsanwaltschaft bekannt. Uber hatte bei dem umgebauten Volvo-SUV den vom Hersteller installierten Notbrems-Assistenten abgeschaltet. Das Unternehmen hatte zuvor auch beschlossen, die Testfahrten nur noch mit einem Menschen an Bord statt zuvor zwei Personen durchzuführen. (dpa)

Mehr zum ThemaSelbstfahrendes Uber-Auto bemerkte Radfahrerin, bremste aber nicht und überfuhr sie

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.