Newsticker

BMW-Fahrer mit Störsender gegen Laser-Blitzer erwischt – drei Monate Haft

Freie Fahrt für freie Bürger? Pustekuchen: Ein technikaffiner Brite hatte polizeilichen Geschwindigkeitskontrollen den elektronischen Kampf angesagt und einen Störsender gegen mit Lasern arbeitende Geschwindigkeitskontrollen installiert – dafür ist er zu drei Monaten Haft verurteilt worden. Er wurde bereits im Februar letzten Jahres bei Harrogate mit dem Gerät an der Frontverkleidung seines 3er-BMW erwischt, doch das Urteil kam erst kürzlich zustande.
BMW-Fahrer mit Störsender gegen Laser-Blitzer erwischt – drei Monate HaftQuelle: www.globallookpress.com

Außerdem wurde das Vergehen des 58-Jährigen mit einer Geldstrafe von umgerechnet gut 1.700 Euro geahndet. Das Gerät strahlt in einem ähnlichen Frequenzbereich wie die Laser der Kameras, die die Geschwindigkeit der Fahrzeuge auf der Straße ermitteln. Die Polizeibeamten, die die mobile Geschwindigkeitskamera bedienten, wurden stutzig, weil ihr Gerät just in dem Moment einen Fehlercode ausgab, als der New-Yorkshire-Einwohner in seinem Fahrzeug an ihnen vorbeifuhr, schrieb The Sun am Montag.

Ob und wie häufig der scheinbare Freund der Rasanz tatsächlich gegen die Tempoeinschränkungen auf britischen Straßen verstoßen hat und dabei erwischt wurde, wurde nicht präzisiert.

Mehr zum Thema – Stuttgart: Temposünder entgeht seiner Strafe mit legalem Trick

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.