Newsticker

Unbegrenzte Reichweite und 200 Kilometer pro Stunde: Russlands nukleare Unterwasserdrohne getestet

Bei Tests von Russlands neuer sowohl nuklear angetriebener als auch nuklear bewaffneter Unterwasserdrohne Poseidon wurden die Angaben nicht nur zur faktisch unbegrenzten Reichweite, sondern auch die zur Höchstgeschwindigkeit von über 200 Kilometern pro Stunde bestätigt. Dies schreibt die russische Nachrichtenagentur TASS mit Verweis auf eine Quelle in der Rüstungsindustrie.
Unbegrenzte Reichweite und 200 Kilometer pro Stunde: Russlands nukleare Unterwasserdrohne getestet Quelle: Sputnik

"Bei Reaktor-Testläufen des unbemannten Apparats in Meeresgewässern wurden die zuvor gemeldeten Leistungsdaten bestätigt — die unbegrenzte Einsatzreichweite und eine maximale Fahrgeschwindigkeit von über 200 Kilometern pro Stunde", zitiert die Agentur.

Informationen zur russischen Unterwasserdrohne Poseidon wurden erstmals im März 2018 publik: Russlands Präsident Wladimir Putin gab bekannt, dass in Russland Arbeiten an einem unbemannten Unterwasser-Apparat mit nuklearem Antrieb und interkontinentaler Reichweite laufen. Dieser solle zur Bekämpfung gegnerischer Flugzeugträger-Verbände und der Vernichtung von Küsten-Infrastruktur dienen und dafür sowohl konventionell als auch nuklear munitioniert werden.

Mehr zum Thema Russischer Hyperschall-Gleitflugkörper "Avantgarde" hat Sollgeschwindigkeit weit übertroffen

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.