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Ochtruper Messerstecher freigesprochen: "Notwehrrecht war nicht eingeschränkt"

Seyed M., der im Mai 2018 José M. erstochen hat, ist am Montag vom Landgericht Münster freigesprochen worden. "Das Verhalten des Angeklagten ist durch Notwehr gerechtfertigt gewesen", so der zuständige Richter Michael Beier.
Ochtruper Messerstecher freigesprochen: "Notwehrrecht war nicht eingeschränkt"Quelle: www.globallookpress.com

Der laut des Richters körperlich "um sechs Kampfklassen im Boxen" überlegene José M. habe in jener verhängnisvollen Nacht gleich zu Anfang der Begegnung der Beiden den ersten Schlag geführt – mit der Faust ins Gesicht des Angeklagten. Seyed M. habe zudem nicht sofort zugestochen, sondern zunächst seine Bierflasche auf dem Kopf des überlegenen Kontrahenten zerschlagen, und sich so mit dem "milderen Mittel" zu verteidigen versucht. Erst als José M. ihn anschließend in den Schwitzkasten nahm, habe Seyed M. schließlich mit dem mitgeführten Küchenmesser mit einer vierzehn-Zentimeter-Keramikklinge auf den Oberkörper des Opfers eingestochen – im "dynamischen Geschehen" gleich sechs mal.
Im Dauerstreit der beiden Ochtruper ging es um ein Mädchen aus dem Freundeskreis des José M. Ihr war Seyed M. gegen ihren Willen nachgestellt. Am 20. Mai 2018 forderte José M. per Textnachricht Seyed M. auf, in den Stadtpark zu kommen, wo es sofort zur verhängnisvollen Eskalation kam.
Die Eltern des Toten haben Berufung angekündigt.

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