Newsticker

Ruanda verbietet aufhellende Kosmetik und startet Aufklärungsarbeit

Präparate zur Hautaufhellung, die sich in einigen Regionen der Welt einer extrem hohen Nachfrage erfreuen, sind in Ruanda ab sofort auf dem Index. Die Regierung will das Verbot von Bleichmitteln nun verstärkt durchsetzen. Regierungsbeamte und Polizei sollen Aufklärungsarbeit leisten und minderwertige Hautpräparate – vor allem Produkte, die das toxische Bleichmittel Hydrochinon enthalten – beschlagnahmen.
Ruanda verbietet aufhellende Kosmetik und startet AufklärungsarbeitQuelle: www.globallookpress.com

Der ruandische Präsident Paul Kagame schrieb im November auf Twitter, dass solche Aufheller "ziemlich gefährlich" seien. Er forderte das Gesundheitsministerium des Landes auf, sich damit "sehr schnell" zu befassen und löste damit landesweit heftige Diskussionen aus. Viele kritisierten seinen Standpunkt, da Aufheller vor allem bei Kunden aus Asien, dem Nahen Osten und Afrika sehr beliebt sind. Die kostspieligen und häufig gefährlichen Kosmetika werden in vielen afrikanischen Ländern noch immer uneingeschränkt verkauft, obwohl die Regierungen auf dem Kontinent immer häufiger davon abraten. Die Präparate enthalten Chemikalien wie Quecksilber und Hydrochinon, die im menschlichen Organismus laut Weltgesundheitsorganisation Leberschäden hervorrufen und seine Resistenz gegen bakterielle Infektionen und Pilzinfektionen schwächen.

Mehr zum Thema - Nosce te ipsum: Wissenschaftler wollen größtes bisher unbekanntes Organ entdeckt haben

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.