Newsticker

Tote und Geiselnahme bei Angriff auf Regierungsgebäude in Kabul

Bei einem Angriff auf Regierungsgebäude in der afghanischen Hauptstadt Kabul ist am Montag eine unbekannte Zahl an Beamten als Geiseln genommen worden. Ein Polizist sowie drei Angreifer seien getötet worden, bestätigten die Sprecher des Innenministeriums, Nasrat Rahimi, und der Kabuler Polizei, Basir Mudschahid.
Tote und Geiselnahme bei Angriff auf Regierungsgebäude in Kabul Quelle: www.globallookpress.com

Vor dem Ministerium für öffentliches Bauwesen war am Montagnachmittag (Ortszeit) eine Autobombe detoniert. Danach stürmte laut Rahimi eine unbekannte Anzahl von Angreifern ein nahe gelegenes Gebäude des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Märtyrer und Behinderte. Von diesem aus würden die Angreifer auf weitere Regierungsgebäude in der Umgebung feuern.

Rund fünf Stunden nach Beginn des Angriffs am Montagnachmittag (Ortszeit) hätten die Sicherheitskräfte rund 260 Beamte in Sicherheit gebracht, sagte Mudschahid. 

Das Gesundheitsministerium bestätigte bisher vier Verletzte. Das Gebiet im Osten Kabuls wurde weitläufig abgesperrt. Sicherheitskräfte seien dabei, die restlichen Geiseln zu befreien und das Gebiet zu sichern, so Mudschahid. Ob und wie viele Angreifer noch am Leben seien, sei weiter unklar. (dpa)

Mehr zum ThemaTaliban stürmen Armeeposten und nehmen neun Soldaten als Geiseln

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.