Newsticker

Strafverfahren für "Hässliches Kleid": Bloggerin lästert über Mode-Entwurf thailändischer Prinzessin

Die populäre thailändische Bloggerin Wanchaleom Jamneanphol läuft Gefahr, wegen eines missbilligenden Kommentars gegenüber einer Vertreterin der Königsfamilie hinter Gitter zu kommen. Die Youtuberin erlaubte sich, das blaue Kleid der thailändischen Kandidatin des Miss-Universe-Schönheitswettbewerbs 2018 als "hässlich" zu bezeichnen. Allerdings hatte die Tochter des Königs Rama X., Sirivannavari Nariratana, das Kleid entworfen. Nun muss die Bloggerin wohl mit den schwersten Konsequenzen rechnen.
Strafverfahren für "Hässliches Kleid": Bloggerin lästert über Mode-Entwurf thailändischer PrinzessinQuelle: www.globallookpress.com

Der kritische Facebook-Beitrag der Moderatorin geriet ins Visier des thailändischen Millionärs Kitjanut Chaiyosburana, der meinte, dass die negative Meinung von Jamneanphol "den Ruf des Landes beeinträchtigt", zitiert der Guardian den Geschäftsmann. Die Abteilung für die Bekämpfung von IT-Straftaten der lokalen Polizei reagierte auf seine Beschwerde und leitete eine Ermittlung ein. Die Bloggerin löschte inzwischen bereits den Facebook-Post und entschuldigte sich für ihre Worte in Bezug auf die Cou­ture-Schöpfung von Nariratana.

Das thailändische Gesetz, das im Jahre 1908 verabschiedet wurde und Bürgern jegliche abwertende Kommentare gegenüber den Verwandten des Monarchs Maha Vajiralongkorn verbietet, zählt zu den strengsten in der Welt. Die Höchststrafe für eine Majestätsbeleidigung lag bisher laut Reuters bei 30 Jahren Haft.

Mehr zum ThemaMajestätsbeleidigung: Thai-Historiker kommt wegen Geschichtszweifel vor Gericht

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.