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Gericht verbietet, Angeklagten in Mordfall zu benennen – Google verbreitet Namen per Newsletter

Das neuseeländische Justizministerium verlangt von Google, dass man dort diverse Algorithmen ändert – etwa für den Newsletter-Versand und die Auswahl von Suchergebnissen. Der Grund ist, dass Google die namentliche Nennung eines Angeklagten im Mordfall der britischen Rucksacktouristin Grace Millane trotz eines entsprechenden Gerichtsbeschlusses nicht unterdrückte, als dieser entgegen dem Wunsch des Angeklagten und dem Landesgesetz an die Öffentlichkeit sickerte.
Gericht verbietet, Angeklagten in Mordfall zu benennen – Google verbreitet Namen per NewsletterQuelle: Reuters

Der Name des Verdächtigten tauchte als Suchergebnis auf, wenn eine Suche nach dem Mordfall Grace Millane angefragt wurde. Über 100.000 solcher Anfragen gab es, schreibt New Zealand Herald. Mehr noch – der Name war Gegenstand der Betreffszeile der Rundmail "What's trending in New Zealand".

Das neuseeländische Gesetz gestattet es einem Angeklagten, vor der ersten Gerichtssitzung die Nennung des eigenen Namens in Polizeiberichten, öffentlichen Gerichtsprotokollen und ähnlichen Quellen, aber auch in den Medien sperren oder "unterdrücken" zu lassen. Wird ihm dies verweigert, kann der Angeklagte diesbezüglich in Berufung gehen und auf diese Weise eine automatische Nennungssperre für 20 Tage erwirken, bis seiner Berufung stattgegeben oder diese abgelehnt wird. Auch in diesem Fall ging der Angeklagte in Berufung, als das Gericht seine Unterdrückungsanfrage ablehnte.

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Sprecher des Digitalgiganten verwiesen darauf, dass man nicht von der Nennungssperre gewusst habe. "Sobald uns gültige Gerichtsbeschlüsse vorliegen, dazu gehören eben auch Verfügungen zur Unterdrückung der namentlichen Nennung, bearbeiten wir diese und reagieren adäquat. In diesem Fall haben wir keinen Gerichtsbeschluss mit einer entsprechenden Verfügung erhalten", zitiert New Zealand Herald einen Sprecher des Konzerns.

Google verstieß nicht als einziges Medienunternehmen gegen die neuseeländische Regelung. Vor allem Medien in Großbritannien nannten den Namen des Angeklagten. Jedoch dürfte gerade Googles Verstoß, zumal von einem Suchmaschinenbetreiber, am schwersten wiegen.

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