Newsticker

Null Toleranz für Korruption: Ein-Dollar-Bestechung führt Beamten vor Gericht in Singapur

Der 47-jährige Chen Ziliang muss sich wohl wegen einer der winzigsten Bestechungsaffären der Geschichte in aller Strenge des Strafgesetzes vor Gericht verantworten. Der gebürtige Chinese war in einem Containerdepot in Singapur tätig und soll angeblich versucht haben, Schmiergeld von einem LKW-Fahrer entgegenzunehmen – in Höhe von einem ganzen US-Dollar.
Null Toleranz für Korruption: Ein-Dollar-Bestechung führt Beamten vor Gericht in SingapurQuelle: www.globallookpress.com

Gegen dieses Geld hätte der Laster des Fahrers am Kontrollpunkt schneller ausgeladen werden sollen, schreibt die singapurische Zeitung The Straits Times. Laut Gerichtsdokumenten sei es bereits der zweite Bestechungsfall seit Mai 2016, der Chen zur Last gelegt wird. Auch gegen einen Kollegen des Chinesen sei eine Ermittlung wegen Korruptionsverdachts eingeleitet worden. Die beiden Straffälligen seien gegen eine Kaution von je 5.000 US-Dollar bis zur nächsten Gerichtssitzung am 9. Januar zunächst freigelassen worden.

In einem Statement mahnte die singapurische Anti-Korruptions-Untersuchungsbehörde (CPIB), Null Toleranz für "Schmiergelder jeder Art und jedes Umfangs" zu haben. Nach dem singapurischen Recht sind für bewiesene Korruptionsdelikte Haftstrafen von bis zu fünf Jahren Gefängnis und Bußgelder in Höhe von bis zu 100.000 Dollar fällig.

Mehr zum ThemaUltimative Korruptionsbekämpfung: Gericht in Kambodscha lässt Polizisten 92 Kampfhähne verspeisen

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.