Newsticker

Syrer bereitete Autobomben-Anschlag vor – sechseinhalb Jahre Haft

Wegen der Vorbereitung eines islamistischen Terroranschlags hat das Oberlandesgericht Hamburg den Syrer Yamen A. zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt. "Sie wollten eine Straftat gegen das Leben begehen, die geeignet ist, den Bestand und die Sicherheit des Staates zu gefährden", sagte die Vorsitzende des Staatsschutzsenats, Ulrike Taeubner, am Freitag an die Adresse des Angeklagten. Bei dem Anschlag mit einer Autobombe sollten 200 Menschen in Deutschland sterben oder verletzt werden.
Syrer bereitete Autobomben-Anschlag vor – sechseinhalb Jahre Haft Quelle: Reuters

Der 20-Jährige, der vor gut einem Jahr in Schwerin festgenommen worden war, habe sich alle Bestandteile und Chemikalien zum Bau eines Sprengsatzes besorgt. Mehrfach habe er sich bei Chat-Partnern nach Anleitungen zum Bombenbau erkundigt. Er habe auch mehrmals versucht, den Sprengstoff TATP herzustellen. Hartnäckig und zielstrebig habe er sein Ziel bis zu seiner Festnahme verfolgt. Darum sei das Gericht über den Strafantrag der Bundesanwaltschaft, die fünfeinhalb Jahre Haft gefordert hatte, hinausgegangen.

Der Angeklagte sei 2015 auf Anweisung seiner Eltern aus Syrien nach Deutschland geflüchtet, um der Einberufung zum Militär zu entgehen. In Schwerin habe er zunächst in einer Wohngemeinschaft mit anderen jungen Flüchtlingen gewohnt, dann allein. Spätestens ab Sommer 2017 habe er sich über das Internet radikalisiert und die Ideologie der Terrororganisation Islamischer Staat befürwortet. Der Verteidiger hatte auf Freispruch plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (dpa)

Mehr zum ThemaAbschluss-Urteil im BVB-Prozess: Attentäter zu 14 Jahren Haft verurteilt

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.