Newsticker

Massives Problem: Passagier verklagt Fluglinie, da dicker Sitznachbar ihn verletzte

Ein 51-jähriger Ingenieur aus Wales hat die Luftlinie British Airways verklagt, da er vor zwei Jahren während eines Fluges von Bangkok nach London zwölf Stunden neben einem fettleibigen Passagier in einer unbequemem Position sitzen musste und dadurch Verletzungen erlitt. Die Körperfülle des Passagiers soll für seine Rückenkrämpfe verantwortlich gewesen sein. Der Kläger, Stephen Huw Prosser, bat das Personal, den etwa 140 Kilogramm schweren Mann wegzusetzen – doch das Flugzeug war ausgebucht.
Massives Problem: Passagier verklagt Fluglinie, da dicker Sitznachbar ihn verletzte Quelle: www.globallookpress.com

"Das Gewicht dieses Mannes drückte meinen Rücken in eine schmerzhafte, unnatürliche und verkrümmte Position, als ich versuchte, aufrecht sitzen zu bleiben", so Prosser. Nun fordert er von der Fluglinie 10.000 Pfund (etwa 11.200 Euro) Entschädigung. British Airways lehnt seine Forderungen ab. Flugmanager Chris McLindon erklärte dem Gericht, dass er beide Männer in normaler Lage sitzen sah und Prosser das Flugzeug nach der Landung ohne Schwierigkeiten verlassen hatte. "Als Herr Prosser das Flugzeug verließ, sah ich, wie er die Fluggastbrücke ganz normal hinunterging und keine Anzeichen von Verletzungen zeigte", sagte McLindon.

Mehr zum Thema - Nickerchen mit Folgen: Flughafenmitarbeiter schläft im Frachtraum ein und wacht in Chicago auf

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.