Tödliche Messerattacke in Lüner Schule - sechs Jahre Jugendhaft
Die Tat werteten sie am Freitag jedoch nicht als Mord oder Totschlag, sondern als Körperverletzung mit Todesfolge. Nach Angaben von Gerichtssprecher Thomas Jungkamp konnte die Kammer einen Tötungsvorsatz nicht mit Sicherheit feststellen. Die gesamte Verhandlung, einschließlich Urteilsverkündung und -begründung, fand wegen des jugendlichen Alters des Angeklagten unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Die Eltern des getöteten 14-Jährigen reagierten auf den Urteilsspruch höchst emotional. Auf dem Gerichtsflur bezeichneten sie die Entscheidung lautstark als "Witz" und "Skandal". Ihre Rechtsanwältin Nisrine Jayd-Rizzo kündigte an, eine Revision in Erwägung zu ziehen.
Die Bluttat vom 23. Januar hatte Lehrer und Schüler der Lüner Gesamtschule tief erschüttert. Der Angeklagte war nach dem tödlichen Messerstich geflüchtet, jedoch schon kurz darauf von der Polizei festgenommen worden. In einer seiner Vernehmungen soll er davon berichtet haben, dass er am Tattag zusammen mit seiner Mutter in der Schule gewesen sei. Der 14-Jährige habe auf dem Flur dann seine Mutter provozierend angeschaut, deshalb habe er zugestochen. (dpa)
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