Newsticker

1,6 Milliarden Dollar: Größter Lottojackpot der US-Geschichte geknackt

5, 28, 62, 65, 70. Zusatzzahl 5: Wer diese Zahlen auf seinem Lottoschein der US-Lottogesellschaft "Mega Millions" hatte, ist um bis zu 1,6 Milliarden Dollar (umgerechnet 1,4 Milliarden Euro) reicher. Es gibt mindestens einen Gewinner nach der Ziehung vom Dienstagabend (Ortszeit).
1,6 Milliarden Dollar: Größter Lottojackpot der US-Geschichte geknackt Quelle: www.globallookpress.com

US-Medien berichteten unter Berufung auf die Lottobehörden im Bundesstaat South Carolina, dort sei ein Gewinnlos verkauft worden. Dies ist laut "Mega Millions" der bislang größte Jackpot der US-Geschichte. Anfang 2016 teilten sich drei Gewinner 1,58 Milliarden Dollar nach einem Jackpot der Lottogesellschaft "Powerball".

Ein Ticket für "Mega Millions" kostet zwei Dollar. Spieler müssen fünf Zahlen von 1 bis 70 sowie eine Zusatzzahl von 1 bis 25 wählen. Den Jackpot gewinnt nur, wer alle sechs richtigen Zahlen hat. Der Jackpot startet bei 40 Millionen und erhöht sich jedes Mal, wenn er nicht geknackt wird, um mindestens fünf Millionen.

Die Chancen für den Jackpot lagen laut "Mega Millions" bei etwa 1 zu 303 Millionen. Der Gewinner kann sich entweder einmalig eine Gewinnsumme auszahlen lassen, die allerdings niedriger ist als der Gesamt-Jackpot, oder der Gewinn wird über 29 Jahre ausgezahlt. Der ausgezahlte Cash-Gewinn (vor Steuern) liege bei schätzungsweise 913 Millionen Dollar, berichtete der Sender CBS. (dpa) 

Mehr zum Thema90 Millionen-Eurojackpot teilen sich zwei Deutsche

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.