Newsticker

Landeanflug von Sportflugzeug in Hessen missglückt – drei Fußgänger tot

Bei einem missglückten Landeanflug hat ein Sportflugzeug in der Rhön drei Menschen in den Tod gerissen. Zwei Erwachsene und ein Kind starben am Sonntagnachmittag, als das Flugzeug sie auf der Wasserkuppe – dem höchsten Berg in Hessen – erfasste. Die Maschine habe nach dem schief gegangen Landemanöver noch einmal durchstarten wollen, sagte eine Polizeisprecherin.
Landeanflug von Sportflugzeug in Hessen missglückt – drei Fußgänger tot Quelle: www.globallookpress.com

Der Unfall ereignete sich gegen 15.45 Uhr. Die Maschine vom Typ Cessna traf nach Angaben einer Polizeisprecherin die Landebahn nicht richtig und wollte deswegen noch einmal durchstarten. Sie bekam jedoch keinen richtigen Auftrieb mehr, durchbrach einen Schranke und erfasste die Gruppe, die am Rande des Flugplatzes stand.

Experten der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchungen waren noch am Sonntag zur Unglücksstelle gereist und untersuchten das Flugzeug. Auch die Kriminalpolizei nahm Ermittlungen auf. Die Maschine mit insgesamt vier Männern an Bord stammt aus dem Raum Ludwigshafen/Mannheim. Sie wollten einen Ausflug auf Hessens höchsten Berg machen. Die Insassen erlitten nach Angaben der Polizei ebenso wie eine Augenzeugin einen schweren Schock.

Der Flugplatz-Chef und Leiter der Fliegerschule Wasserkuppe, Harald Jörges, vermutete einen Pilotenfehler als Ursache. Nach seinen Informationen seien die Wetterverhältnisse zum Zeitpunkt der Landung perfekt gewesen.

Die Wasserkuppe im Drei-Länder-Eck von Hessen, Bayern und Thüringen ist mit rund 950 Metern Hessens höchster Berg. Der Flugplatz liegt am Nordhang und wird von der Gesellschaft zur Förderung des Segelflugs auf der Wasserkuppe/Rhön betrieben. (dpa)

Mehr zum ThemaUSA: 47-Jähriger fliegt mit Flugzeug in eigenes Haus

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.