Newsticker

Wegen abgesagten Konzerts: Neuseeländische Boykott-Aktivisten sollen Entschädigung an Israel zahlen

Zwei neuseeländische Aktivistinnen der politischen Kampagne BDS, die gegen die Besatzung von pa­läs­ti­nen­sischen Territorien durch Israel kämpft, sollen nach dem Urteil eines israelischen Gerichts etwa 11.000 Euro Entschädigung für das abgesagte Konzert der Sängerin Lorde zahlen.
Wegen abgesagten Konzerts: Neuseeländische Boykott-Aktivisten sollen Entschädigung an Israel zahlenQuelle: Reuters

Eine Anklage gegen die Aktivistinnen haben drei israelische Mädchen eingereicht, die Tickets für das Konzert von Lorde in Tel Aviv gekauft hatten. Nachdem die BDS-Anhänger die Sängerin zum Boykott ihres Auftritts in Israel aufgerufen hatten, gab sie diesem Druck nach und sagte das Konzert ab. Die israelischen Fans bekamen ihr Geld erstattet, wollten aber dazu auch eine Entschädigung für emotionalen Stress und die Verletzung ihrer Rechte. Das israelische Gericht verhängte dann eine Geldstrafe in Höhe von 45.000 Schekel (etwa 10.700 Euro). Außerdem sollen sie 2.600 Euro Anwaltskosten bezahlen.

Mehr zum ThemaIsrael veröffentlicht schwarze Liste von Boykott-Organisationen

Das Gerichtsurteil beruht auf einem Gesetz aus dem Jahr 2011, das Anklagen gegen diejenigen zulässt, die den Boykott Israels unterstützen. Außerdem gilt zwischen Neuseeland und Israel eine Vereinbarung, die das gegenseitige Durchsetzen der Gerichtsurteile vorsieht.  

Das neuseeländische Justizministerium wies aber darauf hin, dass ein ausländisches Gerichtsurteil nicht automatisch in Neuseeland in Kraft tritt und zuvor von einem neuseeländischem Gericht bestätigt werden muss. 

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.