Bundeskabinett beschließt "Gute-Kita-Gesetz": Gebührenfreiheit für Geringverdiener
Vom Bund sollen dafür bis 2022 5,5 Milliarden Euro an die Länder fließen, los geht es mit 500 Millionen 2019. Nun beginnt das parlamentarische Verfahren. Eingeführt werden soll eine bundesweit verpflichtende soziale Staffelung der Elternbeiträge. Einkommensschwache Familien sollen von den Kita-Gebühren befreit werden: Neben wie heute bereits etwa Hartz-IV-Empfänger sollen auch Bezieher von Wohngeld und Kinderzuschlag befreit werden. Wer durch Arbeit nur ein geringes Einkommen erziele und Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehe, dürfe nicht mit hohen Kita-Gebühren belastet werden, sagte Giffey.
Heute tragen Länder und Kommunen von den Gesamtausgaben für die Kindertagesbetreuung von rund 30 Milliarden Euro den Löwenanteil. Jedes Bundesland soll nun individuell bei der Weiterentwicklung der Qualität der Kinderbetreuung unterstützt werden. Giffeys Ministerium will dafür mit den Ländern einzelne Verträge schließen.
Eine Verpflichtung für die Länder, neue Maßnahmen mitzufinanzieren, ist nicht vorgesehen. Das Gesetz soll zu Beginn des kommenden Jahres in Kraft treten. (dpa)
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