Newsticker

Um sicherzugehen: Drei Thailänder wegen Betrugs zu je 4.355 Jahren hinter Gittern verurteilt

Am Mittwoch hat ein Strafgerichtshof in Thailand den 31-jährigen Pasist Arinchalapis, auch bekannt als Sin Sae Shogun, und seine zwei Komplizen in mehr als 800 Betrugsfällen für schuldig befunden. Die Schwindler verkauften ungültige Mitgliedschaften, falsch deklarierte Nahrungsergänzungsmittel einer ihnen gehörenden Firma und anderes. Die dafür verhängte Strafe von 4.355 Jahren Haft lässt die Thailänder nun wohl nie wieder das Tageslicht auf freiem Fuß erleben.
Um sicherzugehen: Drei Thailänder wegen Betrugs zu je 4.355 Jahren hinter Gittern verurteiltQuelle: AFP

Sin Sae Shogun soll mit neun anderen Mittätern insgesamt 871 Betrogene durch Mitgliedschaften für je 9.700 Baht (etwa 255 Euro) und gefälschte Deklarierung von Nahrungsergänzungsmitteln des Unternehmens Wealth Ever geschädigt haben, berichtet die Zeitung Bangkok Post. Die Verurteilten hätten die Kunden mit kostenlosen Bonus-Reisen durch Asien in die Falle gelockt. Im April 2017 hätten zum Beispiel betrogene Käufer am Flughafen Bangkok-Suvarnabhumi erfahren müssen, dass ihr Traumurlaub nie stattfinden sollte. Der Schaden, der durch die kriminellen Taten entstanden sei, könne auf 51 Millionen Baht (1,339 Millionen Euro) beziffert werden.

Mehr zum Thema - ETA-Terrorist kommt nach 31 statt 3.000 Jahren Haft frei

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.