Tatverdächtiger im Fall Chemnitz hätte 2016 abgeschoben werden können
Der Mann sollte nach Bulgarien abgeschoben werden, weil er dort zunächst als Asylbewerber registriert worden war. In der Folge musste das Asylverfahren vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) durchgeführt werden. Das Bamf hat den Asylantrag dann abgelehnt. Dagegen wehrte sich der mutmaßliche Täter erfolgreich vor Gericht. Seit August 2017 liegt die Entscheidung wieder beim Bamf. (dpa)
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