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Tatverdächtiger im Fall Chemnitz hätte 2016 abgeschoben werden können

Der nach einer tödlichen Messerattacke in Chemnitz festgenommene Iraker hätte nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Chemnitz bereits im Mai 2016 abgeschoben werden können. Eine Abschiebung nach Bulgarien wäre zulässig gewesen, teilte das Verwaltungsgericht Chemnitz am Freitag mit. Die Abschiebung sei in der Folgezeit aber nicht vollzogen worden, weshalb die Überstellungsfrist von sechs Monaten abgelaufen war.
Tatverdächtiger im Fall Chemnitz hätte 2016 abgeschoben werden können Quelle: www.globallookpress.com

Der Mann sollte nach Bulgarien abgeschoben werden, weil er dort zunächst als Asylbewerber registriert worden war. In der Folge musste das Asylverfahren vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) durchgeführt werden. Das Bamf hat den Asylantrag dann abgelehnt. Dagegen wehrte sich der mutmaßliche Täter erfolgreich vor Gericht. Seit August 2017 liegt die Entscheidung wieder beim Bamf. (dpa)

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