Entschädigung für Muslimin, die Handschlag bei Vorstellungsgespräch verweigerte
Bei einem Job-Inteview im Uppsaler Unternehmen, das Ferndolmetschdienste bereitstellt, weigerte sich die Frau, die Hand einem der Gesprächspartner zu geben. Daraufhin wurde das Meeting abgebrochen. Der schwedische Ombudsmann brachte die Firma im vorigen Jahr vor Gericht und pochte darauf, das Abbrechen des Interviews sei Diskriminierung, weil die erwünschte Position kein persönliches Treffen mit Kunden vorsah.
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Das Unternehmen brachte aber seine Politik in den Vordergrund, die vorsieht, dass alle Kollegen gleich behandelt werden sollen. Nur den Menschen mit Autismus und Ansteckungsphobie sei erlaubt, auf das Händeschütteln zu verzichten. Im Endeffekt beschloss das Gericht, dass es um eine indirekte Diskriminierung handelte, und ordnete eine Entschädigung an.
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