Newsticker

Frankreich: Zwei Deutsche nach Zeltlager-Unfall in Polizei-Gewahrsam

Nach der Überschwemmung eines Zeltlagers in Südfrankreich haben Ermittler zwei Verantwortliche aus Deutschland in Gewahrsam genommen. Sicherheitskreise bestätigten der Deutschen Presse-Agentur am Freitag in Paris entsprechende Medienberichte. Die Staatsanwaltschaft in Nîmes und der Betreiber des Zeltlager-Veranstalters St. Antonius in Leverkusen waren zunächst nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.
Frankreich: Zwei Deutsche nach Zeltlager-Unfall in Polizei-Gewahrsam Quelle: Reuters

Das Zeltlager in Saint-Julien-de-Peyrolas im Département Gard war am Donnerstag überschwemmt worden. Die 119 Kinder der Gruppe aus Leverkusen wurden nach früheren Angaben der örtlichen Präfektur in Sicherheit gebracht. Nach einem vermissten Betreuer werde immer noch gesucht, bestätigte die Gendarmerie.

In der Untersuchung der Ermittler gehe es um den Verdacht der fahrlässigen Körperverletzung, der Gefährdung des Lebens anderer, Schwarzarbeit und das ungenehmigte Betreiben eines Campingplatzes, wie die Nachrichtenagentur AFP unter Berufung auf den Staatsanwalt von Nîmes berichtete. Der von der Gruppe genutzte Campingplatz liegt demnach in einem Gebiet, das hochwassergefährdet ist. (dpa)

Mehr zum Thema- Deutscher nach Unwetter in Südfrankreich vermisst - Suche wird mit Hubschrauber fortgesetzt

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.