Newsticker

Handicap bei neuen Bundeswehr-Panzern - Soldaten dürfen nicht größer als 1,84 Meter sein

Die deutsche Bundeswehr setzt große Hoffnungen auf den modernsten Schützenpanzer Puma, dessen technische Eigenschaften flächendeckend gepriesen werden. Er sollte bis 2020 mit etwa 350 Exemplaren nach circa 40 Jahren im Einsatz seinen Vorgänger Marder ablösen. Im Lichte neuer Erkenntnisse wird diese Perspektive jedoch fraglich: Wegen einer falschen Einschätzung bei der Planung können nun nur Soldaten mit einer Körpergröße unter 1,84 Metern im hinteren Kampfraum des Kampffahrzeugs mitfahren.
Handicap bei neuen Bundeswehr-Panzern - Soldaten dürfen nicht größer als 1,84 Meter seinQuelle: www.globallookpress.com

Auch der vordere Teil des Puma-Panzers ist nur für eine Maximalgröße von 1,91 Metern geeignet, berichtete die Welt. Im Gegensatz dazu darf die Schützentrupp-Besatzung des Altpanzers Marder bis zu 1,96 Meter groß sein, was ein grundsätzliches Dilemma beim Wechsel des Heeres zur neuen Kriegsmaschine darstellt.

Mehr zum Thema - Bundeswehr mangelt es an einsatzbereiten Panzern für NATO-Aufgabe

Die Schuld am Handicap wird den Bundeswehreinkäufern gegeben. Sie sollen vor über 15 Jahren – also noch in der Entwicklungsphase des Puma – das künftige Wachstum von Jugendlichen anhand spezieller medizinischer Statistik falsch eingeschätzt haben.

Mittlerweile prüfe die Bundeswehr im Zusammenspiel mit der Industrie mögliche Wege für "signifikante, perzentilrelevante Verbesserungen" des Modells. Der aktuelle Preis für ein Puma-Exemplar beträgt über acht Millionen Euro.

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.