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Holocaust-Leugnerin scheitert mit Verfassungsklage und bleibt in Haft

Die zu einer Haftstrafe verurteilte Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck ist mit einer Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht gescheitert. Eine Bestrafung wegen Leugnung des nationalsozialistischen Völkermordes sei grundsätzlich mit dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit vereinbar, teilte das Gericht am Freitag in Karlsruhe mit. Die Verfassungsklage der 89-Jährigen wurde deshalb nicht zur Entscheidung angenommen.
Holocaust-Leugnerin scheitert mit Verfassungsklage und bleibt in HaftQuelle: www.globallookpress.com

Die Verfassungsklage der 89-Jährigen wurde deshalb nicht zur Entscheidung angenommen. Haverbeck sitzt ihre Strafe seit Mai in einem Gefängnis in Bielefeld ab. Das Landgericht Verden in Niedersachsen hatte sie wegen Volksverhetzung in acht Fällen zu zwei Jahren Haft verurteilt. Sie hatte wiederholt behauptet, das deutsche Konzentrationslager Auschwitz im besetzten Polen sei kein Vernichtungs-, sondern ein Arbeitslager gewesen.

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Die Verfassungsbeschwerde eines zweiten Klägers, der wegen Verharmlosung des NS-Völkermordes zu einer Geldstrafe verurteilt worden war, hat dagegen Erfolg. Eine Verurteilung komme nur bei Äußerungen in Betracht, die geeignet seien, den öffentlichen Frieden zu gefährden, hieß es zur Begründung. Der zweite Kläger ist ein Mann, der eine Internetseite namens Netzradio Germania betrieb. In einem dort veröffentlichten Audio-Beitrag kritisiert ein anderer Sprecher die Wehrmachtausstellung, die von 1995 bis 1999 in verschiedenen Städten in Deutschland und Österreich zu sehen war. Unter anderem wirft er den Ausstellungsmachern Fälschung und Manipulation vor. Holocaust-Überlebenden unterstellt er, mit Vorträgen über die Massenvernichtung Geld zu verdienen. 

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Das allein begründet nach der Karlsruher Entscheidung keine Strafbarkeit. Die Grenzen der Meinungsfreiheit seien nicht schon überschritten, wenn die anerkannte Geschichtsschreibung oder die Opfer nicht angemessen gewürdigt würden, heißt es in dem Beschluss. Das bedeute nicht, dass solche Meinungen gleichgültig hingenommen werden müssten. (dpa)

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