Tunesische Behörden: Sami A. kann nicht nach Deutschland ausreisen
Außerdem ermittle Tunesien weiterhin gegen den mutmaßlichen Ex-Leibwächter des 2011 getöteten Al-Qaida-Chefs Osama bin Laden. Sami A. war am Freitag von den Behörden zunächst auf freien Fuß gesetzt worden. Der Tunesier war am 13. Juli aus Deutschland in seine Heimat abgeschoben worden, obwohl das Gelsenkirchener Gericht am Abend zuvor entschieden hatte, dass dies wegen der Foltergefahr in Tunesien nicht zulässig sei. Der Beschluss war aber erst übermittelt worden, als die Chartermaschine bereits in der Luft war. Das Gericht hatte die Ausländerbehörde in Bochum unter Androhung eines Zwangsgeldes von 10.000 Euro aufgefordert, Sami A. spätestens bis zum Dienstagabend zurückzuholen.
Der Anwalt von Sami A., Seif Eddine Makhlouf, geht nach eigenem Bekunden davon aus, dass die Ermittlungen gegen seinen Mandanten in Tunesien bald eingestellt werden. Sami A. genieße einen "guten Rechtsstatus", sagte er der dpa. (dpa)
Mehr zum Thema - Abgeschobener Islamist Sami A. kommt aus tunesischer Haft frei
Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.