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Angeklagter 18 Jahre nach Wehrhahn-Anschlag freigesprochen

Im Prozess um den Bombenanschlag am Düsseldorfer S-Bahnhof Wehrhahn ist der Angeklagte freigesprochen worden. Das Düsseldorfer Landgericht sah die Beweislage am Dienstag als nicht ausreichend für eine Verurteilung an. Die Staatsanwaltschaft hatte dem 52-Jährigen zwölffachen Mordversuch aus Fremdenhass vorgeworfen und lebenslange Haft für ihn gefordert. Er sei durch eine lange Reihe von Indizien überführt und zweifellos der Täter. Die Verteidigung hatte Freispruch für den 52-Jährigen beantragt.
Angeklagter 18 Jahre nach Wehrhahn-Anschlag freigesprochen Quelle: www.globallookpress.com

Bei dem Anschlag waren vor 18 Jahren, am 27. Juli 2000, zehn überwiegend jüdische Zuwanderer aus einer zwölfköpfigen Gruppe verletzt worden, einige von ihnen lebensgefährlich. Ein ungeborenes Baby starb im Mutterleib - getroffen von einem Metallsplitter.

Die Verteidiger hatte betont: "Die Beweisaufnahme hat den Nachweis für seine Täterschaft nicht erbracht." Der Angeklagte sei von völlig unglaubwürdigen Zeugen belastet worden. Es gebe keine Spuren von ihm am Tatort.

Im Prozess hatten mehrere Zeugen frühere Aussagen zurückgenommen oder relativiert. Der 52-Jährige sei ein "Dampfplauderer und ein Dummschwätzer", aber kein hochgefährlicher Rechtsextremist mit soziopathischen Zügen, wie von der Anklage behauptet. (dpa)

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