Newsticker

Bundesregierung erklärt Tunesien, Algerien, Marokko und Georgien zu "sicheren Herkunftsstaaten"

Die Bundesregierung hat beschlossen, Tunesien, Algerien, Marokko und Georgien zu "sicheren Herkunftsstaaten" zu erklären. Das Kabinett verabschiedete am Mittwoch einen entsprechenden Entwurf, der bei Grünen und Linken vorab bereits auf Widerstand gestoßen war. Ziel der Regierung ist es, die Asylverfahren von Menschen aus diesen Ländern zu beschleunigen.
Bundesregierung erklärt Tunesien, Algerien, Marokko und Georgien zu "sicheren Herkunftsstaaten" Quelle: www.globallookpress.com

Außerdem kann, wer aus einem dieser so etikettierten Staaten stammt, leichter abgeschoben werden. Der Entwurf sieht eine Stichtagsregelung für diejenigen vor, die jetzt schon einen Arbeitsplatz haben oder einen Ausbildungsvertrag geschlossen haben. Obwohl für Asylbewerber und Geduldete aus sicheren Herkunftsstaaten eigentlich ein Arbeitsverbot gilt, sollen sie weiter arbeiten dürfen. Stichtag ist dieser Mittwoch.

Die Flüchtlingsrechte-Organisation Pro Asyl lehnt den Entwurf ab. Sie ist der Ansicht, dass bei "Schnellverfahren mit faktischer Umkehr der Beweislast" die Situation des einzelnen Asylsuchenden nicht ausreichend gewürdigt wird.

Neben den Staaten der Europäischen Union gelten Ghana, Senegal, Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Serbien, Montenegro, Albanien und das Kosovo als sogenannte sichere Herkunftsländer. 2017 war der Versuch der Regierung, die drei Maghreb-Staaten Tunesien, Algerien und Marokko zu sicheren Herkunftsstaaten zu erklären, im Bundesrat am Widerstand von Landesregierungen mit Beteiligung von Grünen und Linken gescheitert. (dpa)
Mehr zum ThemaDoppelte Staatsbürgerschaft: Innenminister Seehofer will Dschihadisten deutschen Pass entziehen

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.