Berliner Verwaltungsgericht: Cannabis-Konsument darf nicht Polizist werden
Das Gericht bestätigte, Cannabiskonsum könne die Eignung zum Autofahren einschränken. Dies zähle aber zu den Aufgaben von Polizisten. Ein solcher Bewerber sei daher nicht uneingeschränkt fähig für den Polizeidienst, wenn der Konsum weniger als ein Jahr zurückliege. Gegen die Entscheidung kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden. (dpa)
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