Newsticker

Staatsanwaltschaft ermittelt gegen zwei Bamf-Dolmetscher

Neben dem Verfahren gegen eine frühere Außenstellen-Leiterin in Bremen laufen auch Ermittlungen gegen zwei Dolmetscher aus anderen Büros des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf). In einem weiteren Fall wird zudem gegen einen Antragsteller wegen eines "gescheiterten Bestechungsversuchs" ermittelt.
Staatsanwaltschaft ermittelt gegen zwei Bamf-Dolmetscher Quelle: www.globallookpress.com

Wie ein Bamf-Sprecher am Freitag in Nürnberg mitteilte, waren die beiden Dolmetscher auf freiberuflicher Basis tätig. Nach Angaben des Sprechers brachte das Bamf die drei Fälle selbst zur Anzeige. "Ob hier überhaupt Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundesamts betroffen sind, ist noch Gegenstand der laufenden Ermittlungen."

Dem Vernehmen nach ereigneten sich die Vorfälle in einer Dienststelle der Behörde in Nordrhein-Westfalen sowie in zwei Büros in Baden-Württemberg. In einem Fall soll ein Dolmetscher dem Vernehmen nach versucht haben, einen anderen Dolmetscher zu korrupten Machenschaften anzustiften.

Das Amt war massiv in die Kritik geraten, als im April bekannt wurde, dass die Bremer Außenstelle womöglich 1.200 Menschen Asyl ohne die nötige Rechtsgrundlage gewährt hatte. Aber auch Klagen über organisatorische Mängel häuften sich. Die Vorgänge kosteten Bamf-Leiterin Jutta Cordt schließlich das Amt. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) machte im Juni den Juristen Hans-Eckhard Sommer zu ihrem Nachfolger. Er hatte viele Jahre im bayerischen Innenministerium gearbeitet. (dpa)

Mehr zum Thema - Urteil: Asylbewerber darf Bamf wegen Untätigkeit verklagen

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.