Newsticker

Gäste nach Komasaufen vor die Tür gesetzt: Strafe für Restaurant

Das koreanische Restaurant Gangnam Station in Sydney hat zwei seiner Kundinnen auf die Straße gesetzt, nachdem jede acht Shots in 40 Minuten getrunken hatte. Weil das Personal zuließ, dass die beiden Frauen bis zum Umfallen trinken, hat das Restaurant die höchstmögliche Strafe erhalten.
Gäste nach Komasaufen vor die Tür gesetzt: Strafe für RestaurantQuelle: www.globallookpress.com © Kim Hong-Ji

Laut einer Meldung der ILGA, der australischen Behörde für Spirituosen und Glücksspiel, bestellten die zwei Freundinnen im November sogenannte Kurze des Getränks Soju, einem beliebten koreanischen Likör mit 20 Volumenprozent Alkohol. Nachdem sie in 40 Minuten insgesamt zwei Flaschen Soju leerten, bestellten sie die dritte Flasche. Obwohl die Kellnerin sah, dass die Kundinnen kaum mehr auf dem Stuhl sitzen konnten, brachte sie ihnen die dritte Flasche. Wenige Minuten später hatten die Frauen dann endgültig genug und wurden teilweise ohnmächtig. Den Mitarbeitern fiel offenbar nichts Besseres ein, als die Frauen vor die Tür des Restaurants zu setzen und sie dort sich selbst zu überlassen. Nach australischem Gesetz wurde dem Restaurant eine Geldstrafe von circa 1.800 Euro auferlegt.

Mehr zum Thema - Mallorca: Nach mehreren Todesfällen bei Balkonstürzen kommen Behörden zu Krisensitzung zusammen

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.