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Diskriminierendes Gesetz: Britisches Hetero-Paar erficht Recht auf eingetragene Partnerschaft

Zwei heterosexuelle Partner aus London, die ihre ewige Liebe und Treue zueinander bezeugen wollten, ohne das "patriarchale Institut der Ehe" anzuerkennen, haben einen Rechtsstreit gewonnen, um stattdessen eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründen zu dürfen. Am Mittwoch urteilte der Oberste Gerichtshof des Vereinigten Königreichs einstimmig, dass das Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft aus dem Jahr 2004 mit der Europäischen Menschenrechtskonvention unvereinbar ist.
Diskriminierendes Gesetz: Britisches Hetero-Paar erficht Recht auf eingetragene Partnerschaft Quelle: www.globallookpress.com

Obwohl gleichgeschlechtliche Paare seit März 2014 bei der Begründung ihrer Beziehungen immer zwischen einer Ehe oder einer eingetragenen Partnerschaft wählen durften, war die zweite Option heterosexuellen Paaren früher gesetzlich unzugänglich, schreibt der Guardian. So hätten Rebecca Steinfeld und Charles Keidan das Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft als diskriminierend angefochten – und hatten Erfolg. Laut dem Gerichtsbeschluss wurde dieses Recht nun auch auf sie ausgeweitet, so dass sie ab jetzt eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründen können, deren rechtliche Grundlage der einer Ehe gleichgestellt werde. Anschließend appellierte das Gericht an die Regierung Großbritanniens, die Unterschiede bei der Behandlung von homo- und heterosexuellen Paaren endgültig zu beheben.

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