Newsticker

Bio-Gift in Kölner Wohnung - Bundesgerichtshof erlässt Haftbefehl gegen Tunesier

Nach dem Fund von hochgiftigem Rizin in einer Kölner Hochhaus-Wohnung hat der Bundesgerichtshof am Mittwoch Haftbefehl gegen den 29-jährigen Wohnungsinhaber erlassen. Es bestehe der dringende Verdacht des Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz, sagte ein Sprecher des Generalbundesanwaltes am Mittwochabend.
Bio-Gift in Kölner Wohnung - Bundesgerichtshof erlässt Haftbefehl gegen Tunesier Quelle: www.globallookpress.com

Bei dem gefundenen Gift handele es sich um eine rizinhaltige Substanz. Außerdem ermittele die Behörde weiter auch wegen des Anfangsverdachts einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat. Hier bestehe aber kein dringender Tatverdacht. Die Bundesanwaltschaft kündigte für Donnerstag eine Presseerklärung mit weiteren Details an.

Mehr zum Thema - Verdächtige Substanzen in Wohnung in Köln gefunden: Terroristischer Hintergrund nicht auszuschließen

In der Wohnung des 29-jährigen Tunesiers war die Substanz am Dienstagabend sichergestellt worden. Spezialkräfte hatten die Wohnung des Mannes, seiner Frau und Kinder in einem Hochhaus gestürmt. Die Ehefrau des Tunesiers, die vorübergehend ebenfalls festgenommen worden war, werde nicht beschuldigt, betonte die Bundesanwaltschaft.

Das angesehene Robert-Koch-Institut stuft das leicht erhältliche Mittel Rizin aus den Samen des Wunderbaums als "potenziellen biologischen Kampfstoff" ein. Handel und Umgang mit der Reinsubstanz seien nach dem Chemiewaffen-Übereinkommen von 1997 beschränkt. Rizin kann bereits in kleinsten Konzentrationen tödlich wirken. (dpa)

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.