Newsticker

Streit um Hochzeitstorte für Schwule: Supreme Court gibt Bäcker Recht

Der Oberste Gerichtshof der USA hat einem Bäcker Recht gegeben, der einem schwulen Ehepaar aus religiösen Gründen keine Hochzeitstorte backen wollte. Der Supreme Court argumentierte in der am Montag veröffentlichten Entscheidung, dass eine Kommission im US-Bundesstaat Colorado die Rechte des Bäckers verletzt habe. Die Kommission hatte das Vorgehen des Mannes als diskriminierend eingestuft.
Streit um Hochzeitstorte für Schwule: Supreme Court gibt Bäcker RechtQuelle: AFP

Der Konditor hatte sich 2012 geweigert, dem Paar eine Hochzeitstorte zu backen. Er berief sich dabei auf seinen christlichen Glauben. Das Ehepaar legte daraufhin bei der Bürgerrechtskommission von Colorado Beschwerde ein. Diese erklärte, das Verhalten des Bäckers sei diskriminierend.

Mehr zum Thema - Chinesischer Sender zensiert Song Contest wegen LGBT-Fahnen und Tattoos, EBU kündigt Vertrag

Der Supreme Court argumentierte nun wiederum, damit habe sich die Kommission feindselig in Bezug auf den Glauben des Mannes verhalten. Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofes fiel sieben zu zwei aus. Die beiden liberalen Richterinnen Ruth Bader Ginsburg und Sonia Sotomayor stimmten dagegen. (dpa)

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.