Newsticker

Gut gefangen: Feuerwehrmann rettet Selbstmörder bei Fenstersprung

Vergangenes Wochenende haben die Mitglieder des Nationalen Feuerwehr- und Rettungsdienstes Lettlands (VUGD) besonnen auf einen Notfall in einem Wohnblock reagiert. Dort hing angeblich eine "verdächtige" Person "gefährlich" aus einem Fenster im vierten Stock. Die Identität des Opfers und der Ort des Vorfalls wurden nicht bekannt gegeben.
Gut gefangen: Feuerwehrmann rettet Selbstmörder bei Fenstersprung© Facebook/ Valsts ugunsdzēsības un glābšanas dienests

Die Retter beschlossen, den Selbstmörder auf eine ungewöhnliche Art zu retten. Wenn sie die Wohnung des Lebensmüden betreten hätten, wäre er mit großer Wahrscheinlichkeit hinuntergesprungen. Deshalb beschlossen sie, den Lebensmüden aus einer Wohnung einen Stockwerk unter seiner Wohnung aufzufangen. Im Schreckmoment, als der Selbstmörder tatsächlich hinunter sprang, gelang es einem der Retter, diesen an seinen Beinen in der Luft zu packen und in die Wohnung hineinzuziehen. Ein zweiter Retter hielt den ersten dabei fest. Die Feuerwehrleute wurden für ihr "mutiges und schnelles Handeln" und ihre Initiative zur Rettung von Menschenleben ausgezeichnet. Leiter des Dienstes, Oskars Āboliņš, betonte, dass die Einheit "querdenken" könne.

Mehr zum Thema - Wenn Mutti es zu gut meint - Feuerwehr muss Mutter aus Kleinkind-Schaukel befreien

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.